Mietvertrag Kündigung

Hier erfahren Sie, was sie beachten müssen, wenn Sie einen Umzug planen und daher eine Mietvertrag Kündigung beantragen müssen.


Schon jeder hat in seinem Leben mindestens einmal eine Mietwohnung kündigen müssen, oder ist vielleicht schon einmal gekündigt worden. Oftmals laufen solche Kündigungen reibungslos ab, wenn Kündigungsfristen eingehalten werden und ein gutes Verhältnis zwischen beiden Parteien vorherrscht. Doch was für rechtliche Grundlagen stecken eigentlich hinter einer Kündigung eines Mietvertrags und was darf der Mieter und was muss der Vermieter beachten?

Beendigung eines Rechtsverhältnisses
Ein Mietvertrag ist nichts anderes, als ein bestehendes Rechtsverhältnis, das auch bei anderen Verträgen zu finden ist. Hier gelten also auch ähnliche Regeln und Pflichten, die von beiden Seiten bei Beendigung des Rechtsverhältnisses zu beachten beziehungsweise einzuhalten sind.
Will man eine Mietvertrag Kündigung, egal aus welchen Grund, so wird das rechtlich als „Beendigung des bestehenden Rechtsverhältnisses“ bezeichnet, wobei nicht die Zustimmung des Vertragspartners gebraucht wird. Das heißt, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen müssen, müssen Sie nicht um Erlaubnis fragen. Der Zugang des Kündigungsschreibens muss aber nachweislich erfolgt sein. Der Zugang ist erfolgt, wenn beispielsweise die schriftliche Kündigung im Briefkasten des Vermieters oder Mieters eingegangen ist. Wer sichergehen will, kann eine Mietvertrag Kündigung zweimal verschicken oder per Anschreiben senden. Solch eine Kündigung wird dann als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung erst dann wirksam, wenn der Empfang bestätigt wurde.

Grundlos umziehen
Wer ausziehen will, braucht generell keinen Grund angeben. Die meisten Menschen verhalten sich aber aus Höflichkeit so, dass sie Ihrem Vermieter mitteilen, weswegen Sie das bestehende Mietverhältnis beenden wollen. Vermieter müssen Gründe aber angeben und die dazugehörigen Kündigungsfristen beachten. Diese resultieren aus der Art des zuvor abgeschlossenen Mietvertrags. Bei einer Mietdauer, die unbegrenzt ist, oder bis zu fünf Jahre stattfand, so reicht die Kündigungsfrist von fünf Monaten. Bei einer längeren Mietdauer kann die Frist bis zu 12 Monaten betragen.

Eigenbedarf nicht immer rechtskräftig
Etwas Besonderes gibt es außerdem bei den Gründen zu beachten, die der Vermieter angibt. Oftmals wird gerade bei Eigentumswohnung „Eigenbedarf“ angegeben. Diese Begründung reicht von Rechts wegen nicht aus. Der Grund Eigenbedarf muss nachvollziehbar und berechtigt sein. Gibt der Vermieter beispielsweise an, er möchte die Wohnung für einen gelegentlichen Wochenendaufenthalt haben, so ist ein Anspruch nicht berechtigt. Auch sind Gründe nichtig, die schon vor dem Beginn des Mietverhältnisses bestanden. Auf der anderen Seite wiederum sind Ansprüche rechtskräftig, wenn der Vermieter angibt, die Wohnung für sein Kind nutzen zu wollen, oder wenn er sich zur Ruhe setzt und das Domizil als seinen Ruhestandsaufenthalt benutzen möchte. Dies ist oft bei zusätzlichen Eigentumswohnungen im Ausland der Fall.

Mietwohnung kündigen - nur schriftlich möglich
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, damit sie rechtskräftig ist. Andere Formen der Kündigung sind nicht zulässig. Wer also reibungslos und ohne Gerichtstermine und Streitereien Anspruch auf seine Wohnung erheben will oder seine Wohnung kündigen möchte, sollte Fristen und die entsprechenden Rahmenbedingungen einhalten.