Wer in den Mutterschutz geht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Die Mutterschutzfrist meint dabei den Zeitraum sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung.
Wer bekommt Mutterschaftsgeld?
Um Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in dieser Zeit zu haben, müssen Sie in einem festen Arbeitsverhältnis und bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Die Krankenkasse zahlt in diesem Zeitraum dann pro Tag 13 Euro und Ihr Arbeitgeber stockt den Rest bis zu Ihrem Nettolohn auf. Beantragen sollten Sie diese Leistung sieben Wochen vor dem Entbindungstermin. Dem Antrag müssen Sie ebenfalls die Bescheinigung über den Geburtstermin beilegen, zudem ist es notwendig, um auch nach der Entbindung Zahlungen zu erhalten, die Geburtsurkunde nachzureichen.
Wie sind Sie versichert?
Sollten Sie privat versichert oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sein, steht Ihnen kein Mutterschaftsgeld zu. Sie können allerdings beim Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld in Form einer einmaligen Zahlung von 210 Euro beantragen.
Während des Studiums gelten die gleichen Bedingungen, wenn die Studentin in einem Arbeitsverhältnis fest angestellt ist. Sollte allerdings eine Tätigkeit in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (400-Euro-Job) vorliegen, wird das Mutterschaftsgeld ebenso durch die Einmalzahlung des Bundesversicherungsamtes ersetzt. Ebenfalls ist es relevant, ob Sie über eine studentische Krankenversicherung, freiwillig oder eben familienversichert sind.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung arbeitslos sein, so werden die Zahlungen in Höhe des Arbeitslosengeldes fortgeführt. Dies erfolgt allerdings ausgehend von Ihrer Krankenkasse, da Sie aufgrund Ihres Beschäftigungsverbotes auch dem Arbeitsamt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Verschiebt sich der angegebene Geburtstermin müssen Sie um keine Zahlungen fürchten. Egal in welche Richtung, es besteht die Möglichkeit die Zeiten anzuhängen, sowie Rückzahlungen zu bekommen.