Studien der Krebsagentur der UNO haben es nun nachgewiesen, auch Passivrauchen kann Krebs verursachen. So wurde anhand von Langzeituntersuchungen über einen Zeitraum von 30 Jahren festgestellt, dass das regelmäßige Einatmen von Zigarettenrauch über einen längeren Zeitraum das Lungenkrebsrisiko um bis zu 25 Prozent erhöht. Neben dem erhöhten Lungenkrebsrisiko kann das Passivrauchen noch weitere akute oder chronische Beschwerden verursachen. Neben Asthma, wobei das Passivrauchen sowohl für die Entstehung als auch für eine Verschlechterung zuträglich ist, ist mit allgemeinen Atembeschwerden bis hin zu einer chronischen Bronchitis zu rechen. Besonders bei Kindern kann regelmäßiges Passivrauchen zu Mittelohrentzündungen führen. Für Passivraucher aller Altergruppen besteht ein erhöhtes Schlaganfalls- als auch Herzinfarktrisiko mit voranschreitendem Alter.
Passivrauchen bei Kindern
Mütter, die während der Schwangerschaft geraucht haben, benachteiligen ihr Kind gesundheitlich von Geburt an. Abgesehen von den möglichen Risiken während der Schwangerschaft sterben Raucherkinder häufiger am Plötzlichen Kindstod und auch ihre Anfälligkeit für Allergien und Asthma ist deutlich erhöht. Durch Passivrauchen kann es aber auch zu akuten Beschwerden kommen. Dazu gehören neben Kopfschmerzen und Reizungen der Augen auch Übelkeit. Leider erkranken Passivraucherkinder häufiger an Infekten, da ihr Immunsystem durch die Dauerbelastung an Giftstoffen widerstandsärmer ist. Neben Problemen der Atemwege oder auch allergischen Reaktionen werden die Blutgefäße durch das mit dem Rauch aufgenommene Nikotin langfristig geschädigt. Dies kann zu Arteriosklerose im Erwachsenenalter führen.
Kinder schützen
In gemeinschaftlichen Räumen wie der Wohnung oder dem Auto sollte in der Anwesenheit der Kinder auf keinen Fall geraucht werden. Auch in deren Abwesenheit ist dieses Tabu nicht zu brechen und ein ausgiebiges Lüften kann nicht immer alle Rückstände beseitigen. Auch andere Orte, wo sich ihr Kind aufhält sollten nach Möglichkeit rauchfrei sein. Dazu gehören neben den Großeltern, die auch mal auf das Kind aufpassen auch Freunde, Tagesmütter oder der selbst engagierte Babysitter. Je weniger Ihr Kind dem Zigarettenqualm anderer ausgesetzt ist, um so besser ist es seine Gesundheit.
Gesetzlicher Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Aber nicht nur die Inakzeptanz von Rauchern in der Nähe von Kindern hat sich in der Gesellschaft zunehmend verbreitet. Zum Schutze von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber in der Arbeitsstättenverordnung im § 5 einen Nichtraucherschutz erlassen. Damit ist es Aufgabe des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass Nichtraucher an ihrem Arbeitsplatz vor Zigarettenqualm geschützt sind. Diese Fürsorgepflicht sollte im Interesse eines jeden Arbeitgebers stehen. Denn Studien haben aufgezeigt, dass Arbeitnehmer, die nicht rauchen, weniger krank sind und auch keine Arbeitspausen für das Rauchen benötigen. Sogar ihre Arbeitsmotivation sei im Durchschnitt besser als die der rauchenden Kollegen.