Patienten Verfügung

Das Thema Patienten Verfügung ist ein sensibles Thema. Für viele ist es eng verbunden mit dem Reizthema Sterbehilfe. Dabei lohnt es sich für viele, sich genau zu informieren, um für den Notfall vorzusorgen.


Eine Patienten Verfügung ist ein Dokument, in dem ein Patient vorsorglich Anweisungen zu Behandlungsmaßnahmen erteilt. Dies kann man für spezielle Situationen, also zum Beispiel schwere Erkrankungen, entweder ausschließen, oder auch einfordern. Die Verfügung wird jedoch erst wirksam, wenn der Patient nicht mehr fähig ist, mündlich sein Einverständnis oder seine Ablehnung gegenüber den vorgeschlagenen Behandlungsmaßnahmen kundzutun.

Darauf müssen Sie achten
Zwar finden sich im Internet oft Vordrucke für Patienten Verfügungen, jedoch sollte man sich, um eine auf sich abgestimmte Patientenverfügung zu erhalten, beispielsweise von seinem behandelnden Arzt beraten lassen. So vermeidet man, dass die Verfügung entweder zu vage oder zu speziell formuliert ist. Auch sollte man darauf achten, dass die Verfügung nicht veraltet und man sie ungefähr alle zwei Jahre aktualisiert. So bleibt sie verbindlich. Um es dem Bevollmächtigten, für den die Lage mit Sicherheit emotional sehr aufreibend ist, so einfach wie möglich zu machen, kann es hilfreich sein, ihm einen Mitarbeiter eines Hospizdienstes zur Seite stellen. Dies sichert eine funktionierende Kommunikation zwischen den Beteiligten. Unwichtig ist dagegen, ob die Patienten Verfügung handschriftlich oder notariell beglaubigt ist – an erster Stelle stehen die Inhalte.

Gesetzliche Regelung
Bisher ist keine gesetzliche Regelung getroffen worden, die Patientenverfügung ist noch nicht im Betreuungsrecht verankert. Dies passiert wohl im Laufe des kommenden Jahres. Trotzdem kann man bereits heute seinen Patientenwillen erklären und schriftlich festhalten, um im Fall der Fälle nach seinen Wünschen versorgt zu werden. Der Inhalt der Patienten Verfügung ist völlig unabhängig vom Gesetz zu sehen, da diese sich nur mit der Umsetzung der Wünsche beschäftigt.

Der strittige Punkt Sterbehilfe
Das Thema Sterbehilfe muss in einer Patienten Verfügung behandelt werden. Schließlich gibt der Patient Wünsche an, die eventuell seinen Tod herbeiführen. Man unterscheidet zwischen passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe. Strafbar ist hierbei nur die Tötung auf Verlangen und ist deshalb in der Verfügung ausgeschlossen.

Es kann jeden treffen
Völlig unklar ist, wie viele Bürger in Deutschland eine Patienten Verfügung besitzen. Eine häufig kursierende Zahl geht von 10 Prozent der Bevölkerung aus, das wären circa acht Millionen. Hierbei ist aber nicht klar, ob diese Zahl der Realität entspricht. Viele drucken nur ein vorgedrucktes Formular aus und setzen ihre Unterschrift darunter. Generell scheinen bis jetzt eher wenige Bürger eine Patienten Verfügung zu besitzen. Doch auch wenn es schwerfällt, sich mit seinem eigenen Tod zu befassen, eine Patienten Verfügung ist nicht nur für Ältere wichtig, sondern für jeden. Wer vorbereitet sein will, sollte daher nicht nur im Internet einen Vordruck unterschreiben, sondern auf eine seinen konkreten Fall abgestimmte Verfügung aufsetzen. Betroffen sein kann schließlich jeder - beispielsweise durch einen Unfall kann jeder in ein Wachkoma fallen. Hat man optimal vorgesorgt, kann man sicher sein, dass die eigenen Wünsche in der Behandlung berücksichtigt werden.