Privat Krankenversicherte in Deutschland haben wie jedes Jahr auch für 2008 ihre Beitragsanpassung erhalten. Das Besondere daran ist eine Information der Privaten Krankenversicherungen (PKV) zur Anwendung des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die Kalkulation der Beiträge für die kommenden Jahre. Darin wird den Versicherten mitgeteilt, dass mit Beginn des Jahres 2008 die PKV verpflichtet sind, die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft gleichmäßig auf die männlichen und weiblichen Beitragszahler zu verteilen.
Das Diskriminierungsverbot der Europäischen Union
Der Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist der Beschluss der Europäischen Union (EU), die Diskriminierung von Menschen wegen Geschlecht, Rasse Religion und ethnischer Herkunft in den Mitgliedstaaten der EU durch Gesetz verbieten zu lassen. Dieser Verpflichtung ist die Bundesregierung durch die Verkündung des AGG am 14. August 2006 nachgekommen. Am 18. August 2006 trat das Gesetz in Kraft.
Gemeinsame Verantwortung für beide Partner
Das AGG hebt neben anderen Bereichen, wie das Berufsleben oder das Mietrecht auch die Private Krankenversicherung ausdrücklich hervor. Bisher wurden ausschließlich die Frauen mit ständig steigenden Kosten für die Betreuung Schwangerer und die Gesunderhaltung der Kinder vor und nach der Geburt belastet. Die Folge war ein bis zu 30 Prozent höherer Beitrag gegenüber Männern gleichen Alters. Zukünftig werden Frauen und Männer gleiche Beitragssätze zahlen. Damit wird eine seit Jahren bestehende Benachteiligung der Frauen beseitigt. Schließlich haben Männer einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der Entstehung neuen Lebens, dem diese Regelung jetzt besser gerecht wird.
Wen betrifft es?
Von dieser Neuregelung profitieren Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren, also in dem Lebensabschnitt, in dem sie normalerweise ihre Kinder zur Welt bringen. Die ausgleichende Gerechtigkeit trifft die Männer in den gleichen Altersstufen. Bei einer Gesamtmitgliederzahl in den privaten Krankenversicherungen von 8,5 Millionen, werden recht viele Bürgerinnen und Bürger davon in unterschiedlicher Weise berührt.
Jeder Einzelfall liegt anders
Bekanntlich sind Menschen der unterschiedlichen Berufsgruppen mit unterschiedlichen Einkommen privat versichert. Angestellte ab einer festgelegten Einkommenshöhe in Büro- oder handwerklichen Berufen, Beamte und freiberuflich Tätige sowie Gewerbetreibende können sich über eine Private Krankenkasse versichern. Die Versicherungsgesellschaften bieten ihrerseits eine Vielzahl von Tarifen an. Für die konkrete Veränderung des Beitrages ist im Einzelfall vor allem der Anteil der Frauen in den Berufs- und Tarifgruppen ausschlaggebend. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist die Verteilung der Kosten für einen Teil der Gesundheitsvorsorge in Deutschland ein Stück gerechter geworden.