Private Krankenversicherung für Anwärter

Beamtenanwärter besitzen gesetzlich und versicherungstechnisch noch nicht dieselben Rechte, wie verbeamtete Personen. Dennoch kommt eine auch eine private Krankenversicherung für Anwärter in Betracht.


Kaum eine verbeamtete Person ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dies ergibt sich daraus, dass eine private Krankenversicherung für Beamte günstiger ist. Der Staat zahlt einen großen Teil der monatlichen Beiträge der privaten Krankenversicherung. So bleibt für den Beamten nur noch ein geringer Restbetrag übrig, für den er monatlich aufkommen muss. Auch die Familie ist bei einem Beamten grundsätzlich mitversichert. Der Staat zahlt für die Familie des Beamten sogar höhere Mitgliedsbeiträge für die Krankenversicherung, als für den Beamten selbst. Eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre daher unrealistisch, da hier die Kosten vom Beamten übernommen werden müssten. Die private Krankenversicherung für Anwärter hält spezielle Tarife bereit. Die Tarife während der Referendarzeit sind günstiger, wobei auch in diesem Fall ein großer Teil der Beiträge vom Staat übernommen wird.

Grundsätze für die private Krankenversicherung für Anwärter

  • Die private Krankenversicherung für Anwärter deckt die Zeit ab, in denen eine im öffentlichen Dienst stehende Person noch keinen Beamtenstatus erhält. Während des Zeitraums, in dem der Beamtenanwärter über einen speziellen Tarif versichert ist, findet keine Altersrückstellung statt. Mit der fehlenden Altersrückstellung erklären sich die günstigen Tarife.
  • Grundsätzlich stehen Anwärtertarife den Personen zu, die sich in der Ausbildung oder in ihrer Referendarzeit befinden. In diesem Zeitraum steht den im öffentlichen Dienst arbeitenden Personen noch keine Besoldung zu, die über einen Tarifvertrag geregelt ist. Die Unterstützung, die der Staat einem Anwärter während der Ausbildungszeit gewährt, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
  • Ein Grundsatz für die Einstufung in die private Krankenversicherung ist, dass der Anwärter seine Ausbildung bis zu der Vollendung des 33. Lebensjahres beendet hat. Die privaten Krankenversicherungen schließen ältere Anwärter aus den Anwartschaftstarifen deutlich aus.
  • Sobald die Ausbildung beendet ist, erlangt der Anwärter einen Vollversicherten Anschluss in die private Krankenversicherung. Diese beinhaltet schließlich die Krankenvollversicherung zusätzlich zur Altersrückstellung.

Die Beihilfeverordnung garantiert die Privatversorgung

  • Die Beihilfeverordnung ist gesetzlich geregelt. Letztendlich ist die Beihilfe ein Zusatz, den ein Beamter zu seiner Besoldung erhält. Die Beihilfe unterstützt den Empfänger im Krankheitsfall und sichert seine finanzielle Existenz im Pflegefall. Hierbei wird die Familie des Beihilfeberechtigten mit in die Auszahlung eingeschlossen. Kinder sind grundsätzlich beihilfefähig, solange ein Kindergeldanspruch besteht.
  • Weitere Familienangehörige erhalten einen Anteil an Beihilfeleistungen im Krankheits- oder Pflegefall, wenn das Gesamteinkommen der Angehörigen im Vorjahr unter dem Wert von 17.000 Euro lag. Eine private Krankenversicherung für Anwärter ist allein schon aus dem Aspekt der familiären Absicherung ratsam.