Private Krankenversicherung für Arbeitslose - Informationen und Tarife

Wer arbeitslos wird, kann in die private Krankenversicherung für Arbeitslose wechseln oder seinen Tarif auf eine große Anwartschaft umstellen.


Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, müssen Arbeitslose, die bisher in einer privaten Krankenversicherung Mitglied waren, nicht automatisch in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die privaten Versicherungen bieten eine sogenannte private Krankenversicherung für Arbeitslose an, bei der die Leistungen abgespeckt sind. Voraussetzung dafür ist die Wirksamkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht.

Bezug von Arbeitslosengeld und private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung für Arbeitslose ist nur dann möglich, wenn vor Eintritt der Arbeitslosigkeit die Befreiung von der Versicherungspflicht wirksam war. Zu der Gruppe der wirksam von der Versicherungspflicht befreiten zählen Freiberufler, Selbstständige sowie geschäftsführende Gesellschafter und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 47.250 Euro liegt. Da Freiberufler, Selbstständige und geschäftsführende Gesellschafter generell nicht sozialversicherungspflichtig sind, haben sie in der Regel auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, es sei denn, es wurden von ihnen freiwillige Zahlungen an die Sozialversicherung geleistet.

 

Dann gilt auch für sie, wie für den arbeitslos gewordenen Angestellten, dass sie durch den Bezug der unterschiedlichen Leistungen während der Arbeitslosigkeit automatisch versicherungspflichtig werden und sich nur auf Antrag mit einer privaten Krankenversicherung für Arbeitslose von dieser Pflicht befreien lassen können. Egal wie hoch die private Absicherung im Krankheitsfall vor dem Verlust der Tätigkeit war, durch die Arbeitslosigkeit verlieren die Betroffenen den Anspruch auf die hochwertigen Tarife, sie müssen sich mit der Grundabsicherung zufriedengeben – wobei diese bei den privaten Krankenkassen immer noch deutlich besser sind, als die einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wird die Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer neuen Tätigkeit beendet, kann der (ehemals) Arbeitslose in einen anderen Tarif wechseln, also die Versicherungsleistung erhöhen.

Arbeitslosigkeit, bestehende private Krankenversicherung für Arbeitslose und beginn des Ruhestandes
Verfügte der Arbeitslose vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits über einen längeren Zeitraum über eine private Vollversicherung, kann die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt beantrag werden, der Versicherungsschutz bleibt dann in vollem Umfang erhalten. Die Beantragung ist im Hinblick auf die Zukunft äußerst sinnvoll, da viele der arbeitslosen Privatversicherten sich schwer täten, einen neue Krankenversicherung abzuschließen.

 

Gerade ältere Arbeitnehmer haben Probleme nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes eine adäquate neue Stelle zu finden. Waren sie über längere Zeit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung, bleibt diese auf Antrag bestehen, die Kosten übernimmt das Arbeitsamt. Kurz vor Beginn des Ruhestandes wäre ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kaum zumutbar, da der Versicherte so hohe Altersrückstellungen angespart hat, dass seine Krankenversicherung im Alter gesichert ist. Hat der Arbeitslose durch seine wirksame Befreiung von der Versicherungspflicht die private Krankenversicherung für Arbeitslose beantragt, so bieten die Versicherungen Spezialtarife für den Wechsel in den Ruhestand an, sodass keine Versicherungslücke entsteht.

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