In Deutschland muss bei Besuch aus dem Ausland, der ein Visum benötigt, eine private Krankenversicherung für ausländische Gäste abgeschlossen werden.
Wenn man aus einem fremden Land in Deutschland einreist und dafür ein Visum benötigt, muss für die Dauer des Aufenthalts eine private Krankenversicherung für ausländische Gäste abgeschlossen werden. Es gibt dafür unterschiedliche Modelle und Tarife, abhängig von der Dauer des Besuchs, sowie vom Geschlecht und Alter des zu Versichernden. Werden zusätzliche Leistungen gewünscht, beispielsweise ein Krankentransport zurück ins Heimatland, erhöht sich natürlich die zu bezahlende Versicherungssumme. Allgemein gelten bei der privaten Krankenversicherung für ausländische Gäste jedenfalls die üblichen sozialrechtliche Bestimmungen – dieselben wie auch für deutsche Staatsbürger.
Der Grundversicherungsschutz muss gewährleistet sein
- Ein Ausländer, der für die Einreise in Deutschland ein Visum benötigt, also in der Regel ein Besucher aus einem Nicht-EU-Staat, bekommt dieses häufig nur dann bewilligt, wenn er bereits eine gültige Krankenversicherung abgeschlossen hat. In manchen Fällen kann die Antragstellung allerdings auch erst innerhalb des ersten Monats nach der Ankunft in Deutschland erfolgen.
- Diese private Krankenversicherung für ausländische Gäste muss dem Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland entsprechen und beispielsweise auch ambulante ärztliche sowie zahnärztliche Behandlungen beinhalten. Zusätzlich fallen darunter auch sämtliche Medikamente, diverse Heilmittel und im Bedarfsfall benötigte Hilfsmittel, ebenso stationäre Aufenthalte inklusive entsprechender Behandlungen.
- Neben dieser Grundversorgung können noch weitere Leistungen mitversichert werden, wie unter anderem ein Krankentransport zurück in das Heimatland, oder eine Überführung im Todesfall. Des Weiteren werden auch Versicherungspakete angeboten, die eine Haftpflichtversicherung und eine private Unfallversicherung beinhalten.
- Die private Krankenversicherung für ausländische Gäste beginnt normalerweise mit dem Tag der Einreise nach Deutschland und endet mit der Ausreise des Versicherten.
Tarife bei der privaten Krankenversicherung für ausländische Gäste
- Die private Krankenversicherung für ausländische Gäste, ohne Zusatzleistungen, und ihre Kosten (Durchschnitt) im Überblick:
- Mindestprämie pro Person und Laufzeit: etwa 10 Euro
Tarife bis zu 64 Jahren und von 65 – 74 Jahren
bis zu 90 Tage 1 Euro / Tag 3 Euro/Tag
91 – 180 Tage 1,30 Euro / Tag 3,50 Euro/Tag
181 – 365 Tage 1,80 Euro / Tag 4,70 Euro/Tag
366 – 730 Tage 2,20 Euro / Tag 7,50 Euro/Tag
- Monatliche Zahlung nur ab einer Laufzeit von 180 Tagen, und nur in Verbindung mit einer Lastschrifteinzugsermächtigung
180 – 365 Tage 45 Euro / Monat 120 Euro/Monat
366 – 730 Tage 70 Euro / Monat 230 Euro/Monat
- Die Höchstversicherungsdauer beträgt bei den meisten Anbietern zwei Jahre. Bei einer Verlängerung, wenn sich der Besucher entschlossen hat, doch länger aus ursprünglich geplant in Deutschland zu bleiben, ist die Differenz zwischen dem zuerst angegebenen und dem neu gewählten Zeitraum zu bezahlen. Schließt man eine private Krankenversicherung für ausländische Gäste ab, sollte man in jedem Fall zuerst Tarife und Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften vergleichen, da hier durchaus Ersparnisse bei gleichem Leistungsumfang möglich sind.