Wer sich als Freiberufler selbstständig macht, kann sich aussuchen, ob er als freiwilliges Mitglied in eine gesetzliche Krankenversicherung geht oder ob er die private Krankenversicherung für Freiberufler wählt. Eine private Absicherung bietet Selbstständigen einige Vorteile, ist aber gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ein Risiko, da eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung nicht mehr möglich ist.
Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung
Wer in Deutschland lebt, ist zu einer Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtet, egal ob es sich um einen gesetzliche oder eine private Krankenkasse handelt. Allerdings sind Arbeitnehmer bei der Wahl des Versicherers erst dann frei, wenn ihr Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 47.250 Euro liegt, während ungebundene Berufstätige jederzeit in die private Krankenversicherung für Freiberufler wechseln können. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind selbst in der Grundabsicherung besser als in der Gesetzlichen, die freie Tarifwahl ermöglicht eine individuelle Anpassung an die persönlichen Bedürfnisse, während in der gesetzlichen Krankenkasse die Leistungen pauschalisiert sind.
Die Beiträge für die private Absicherung errechnen sich aus dem Tarif, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht sowie dem Gesundheitszustand, während bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auch bei einer freiwilligen Mitgliedschaft das Einkommen zugrunde gelegt wird. Zu Beginn der Selbstständigkeit ist dies in der Regel ein Vorteil, der in dem Moment verloren geht, wo der freiberuflich Tätige die Betragsbemessungsgrenze erreicht, den dann zahlt der freiwillig Versicherte den Höchstsatz von zurzeit fast 600 Euro ohne eine Leistungssteigerung seitens des Versicherers. Die private Krankenversicherung für Freiberufler liegt bei gleicher Absicherung deutlich unter diesem Betrag, sofern der Versicherte beim Eintritt gesund und noch jung war.
Grundabsicherung für Freiberufler
Entschließt sich der Freiberufler für eine private Absicherung, stehen ihm diverse Tarife zur Verfügung. Er kann sich zwischen einem Kompakttarif oder einer Kombination aus Einzeltarifen für eine ganz individuelle Krankenversicherung entscheiden, wobei die Kompakttarife nicht nur kostengünstiger sind, sondern auch gebündelt die meisten Leistungen der Einzeltarife in der jeweiligen Tarifgruppe enthalten. Das Leistungsspektrum ist allerdings etwas abgespeckt. Bei vielen Versicherern kann dieses Manko durch eine entsprechende Zusatzversicherung ausgeglichen werden, sodass im Endeffekt doch der gewünschte Versicherungsschutz erreicht wird.
Elementar für einen Selbstständigen ist das Krankentagegeld, das bei einer Arbeitsunfähigkeit vor einem inanziellen Verlust schützt. Je nach Wunsch kann die Zahlung eines Krankentagegelds ab dem ersten Tag, nach einer Woche, nach zwei Wochen oder noch später erfolgen. Die private Krankenversicherung für Freiberufler ist von dem Moment an eine hervorragende Alternative zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, in dem die Beträge zur Gesetzlichen über die Kosten für eine private Versicherung steigen.