Private Krankenversicherung für Geringverdiener - Informationen und Tarife

Es gibt keine private Krankenversicherung für Geringverdiener, für sie besteht im Gegensatz zum geringfügig Beschäftigten Sozialversicherungspflicht.


Die meisten Menschen verwechseln den Geringverdiener mit dem geringfügig Beschäftigten. Für den Geringverdiener führt der Arbeitgeber Sozialleistungen ab, weshalb es keine Möglichkeit für eine private Krankenversicherung für diese Gruppe gibt. Im Gegensatz dazu sind geringfügig Beschäftigte sozialversicherungsfrei, und können sich entweder in einer privaten Krankenkasse oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse absichern.

Geringverdiener, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte

  • Die private Krankenversicherung für Geringverdiener ist nur als Zusatzversicherung möglich, da der Geringverdiener von seinem Arbeitgeber pflichtversichert wird. Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinn sind Arbeitnehmer, deren monatliches Einkommen nicht mehr als 325 Euro beträgt. Gemäß § 20 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IV zahlen die Geringverdiener selbst keine Beträge an die Sozialversicherung, der Arbeitgeber hat sowohl seinen als auch den Arbeitnehmeranteil abzuführen.
  • Hinzu kommt für den Arbeitgeber ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent bei der Krankenversicherung sowie bei Kinderlosen ein Zuschlag von 0,25 Prozent zur sozialen Pflegeversicherung. Steigt das Einkommen aufgrund einer Zusatzzahlung über die Geringverdienergrenze, werden die Beiträge für den übersteigenden Betrag nach den üblichen Berechnungssätzen aufgeteilt.
  • Als Geringverdiener gelten ebenfalls Versicherte im freiwilligen sozialen Jahr oder im freiwilligen ökologischen Jahr gemäß Jugendfreiwilligendienstgesetz. Auch wenn Auszubildende deutlich weniger verdienen als der durchschnittliche Arbeitnehmer, aber mehr als der Geringverdiener, unterliegen sie der Sozialversicherungspflicht und gelten nicht als geringfügig Beschäftigte. Die Möglichkeiten für eine private Absicherung besteht für sie, wie die private Krankenversicherung für Geringverdiener, nur in Form einer Zusatzversicherung.
  • Geringfügig Beschäftigte sind Arbeiter und Arbeitnehmer mit 400-Euro-Jobs, sie fallen nicht unter die gesetzliche Sozialversicherungspflicht.

Private Zusatzversicherung – Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse

  • Eine Mögliche für die private Krankenversicherung bei Geringverdienern ist die private Zusatzversicherung. Bei ihr kann zwischen den unterschiedlichsten Tarifen gewählt werden, je nach Geschmack und Budget. Die Aufstockung der Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mithilfe der privaten Zusatzversicherung ist bis zum absoluten Luxustarif möglich, die Auswahl der unterschiedlichen Tarifangebote groß.
  • Die meisten gesetzlich Versicherten entscheiden sich für den Mittelweg, sodass sie zum Beispiel im Rahmen einer stationären Behandlung nicht das Mehrbettzimmer nehmen müssen, sondern zumindest ein Zweibettzimmer bekommen, auch die Chefarztbehandlung zählt zu den häufigen Tarifwahlen.
  • Sehr interessant für gesetzlich Versicherte sind die diversen Zahntarife, bei denen ein Großteil der nicht durch die Kassen gedeckten Kosten bezahlt wird. Gerade die Zahnersatzleistungen können sehr teuer sein, sodass sich dieser Kostenaufwand für die private Zusatzversicherung schnell rechnet.
  • Sehr attraktiv sind die von vielen privaten Versicherern angebotenen Tarifpakete, die von geringfügigen Verbesserungen des gesetzlichen Schutzes über eine mittlere Absicherung bis hin zur Luxusvariante reichen. Im Rahmen der Zusammenstellungen sind die Einzelleistungen etwas reduziert, als Gesamtleistung aber vom Preis-Leistungs-Verhältnis her deutlich besser, als eine Kombination aus Einzeltarifen.