Der sogenannte Fremdgeschäftsführer ist angestellt und unterliegt den Regelungen der Sozialgesetzgebung, das heißt, er kann nur dann eine private Krankenversicherung für Geschäftsführer abschließen, wenn sein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Im Gegensatz dazu ist der geschäftsführende Gesellschafter in der Wahl seiner Krankenversicherung frei, ob er als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung beitritt oder sich einen privaten Anbieter sucht, bleibt einzig und allein ihm überlassen.
Vorteile der privaten Absicherung bei Geschäftsführern
Ein Betrieb ohne Geschäftsführung ist zum Untergang verurteilt, sodass für die Führungskräfte eine gute Absicherung im Krankheitsfall ein Muss, ist. Die private Krankenversicherung für Geschäftsführer bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die nicht zu unterschätzen sind, wie weit das Leistungsspektrum reicht, hängt von der Tarifwahl des Einzelnen ab. Selbstverständlich kann auch ein Geschäftsführer einen Kompakttarif mit einer Grundabsicherung ähnlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse wählen, ob dies allerdings zielführend ist, darf bezweifelt werden. Einige Versicherungen bieten spezielle Tarife an, die zum Beispiel einen jährlichen Gesundheitscheck in einer Spezialklinik für Führungskräfte beinhalten.
Diese Kliniken werden ähnlich wie Hotels geführt, der „Patient“ verfügt über ein Einzelzimmer mit Internetzugang, Faxgerät und großem Schreibtisch, sodass er seine Aufgaben auch während des Aufenthaltes wahrnehmen kann. Der eindeutige Vorteil dieser Kliniken ist, dass die gestressten Führungskräfte komprimiert durchgecheckt werden und nicht von einem Arzt zum nächsten müssen, woran die Vorsorgeuntersuchungen oft scheitern, da Geschäftsführer meisten über wenig Zeit verfügen. Viele Versicherer haben speziell für die private Krankenversicherung für Geschäftsführer hohe Beitragsrückerstattungen, sodass sich der auf den ersten Blick sehr teuere Versicherungsschutz durchaus kostenmäßig in Grenzen hält.
Freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung
Geschäftsführende Gesellschafter können sich auch für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Um aufgenommen zu werden, müssen sie entweder mindestens zwei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Austritt oder ein Jahr ununterbrochen unmittelbar vor dem Austritt in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Wie bei jedem Arbeitnehmer auch, errechnet sich der Betrag aus dem Einkommen bis maximal zur Betragsbemessungsgrenze in Höhe von 47.250 Euro, bei einem Verdienst darüber bleibt der Beitrag unverändert.
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen keinen Unterschied zwischen einzelnen Berufsgruppen kennen, erhält auch ein Geschäftsführer bei Zahlung des Höchstsatzes lediglich die vom Staat vorgesehene Leistungen. Der einzige Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen, sofern sie nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Um ähnliche Leistungen zu erhalten, wie die private Krankenversicherung für Geschäftsführer sie bietet, muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden, mit der die Kosten im Endeffekt höher liegen als bei einer kompletten privaten Absicherung – zumindest wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.