Private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter - Informationen und Tarife

Für Lehramtsanwärter bedeutet eine Neuanstellung einen versorgungstechnischen Umbruch, sodass eine private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter unumgänglich ist.


Als Referendar ist man nun, als Beamter auf Widerruf, Mitglied eines neuen, bis dahin unbekannten, Systems. Einem System, welches neben der Beihilfe auch eine private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter erfordert. Diese basiert auf dem sogenannten „Quotentarif“ und kompletiert den geltenden Beihilfesatz. Der Beihilfesatz wird bei Lehramtsanwärtern zu einem Prozentsatz von 50 Prozent, in Abhängigkeit vom Bundesland, der entstandenen Behandlungskosten erstattet. Die restlichen Kosten werden von der privaten Krankenversicherung getragen.

Die Beihilfe und der Beamtenstatus
Da etwa Lehramtsanwärter als Beamte auf Widerruf gelten, bekommen sie keinen Zuschuss zur Krankenversicherung, sondern lediglich eine Beihilfe. Konkret bedeutet dies: Die entstandenen Behandlungskosten werden zu fünfzig Prozent (als Durchschnittsreferendar) übernommen. In der Regel sind Lehramtsanwärter von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Somit müssen die restlichen 50 Prozent der Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Um diese 50 Prozent zu decken, ist es sinnvoll, eine private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter abzuschließen.

Da die Lehramtsanwärter zu einem Ausbildungstarif versichert werden, liegen die monatlichen Beiträge zwischen 90 und 100 Euro. Im Falle einer gesetzlichen Versicherung kann die Beteiligung des Landes als Arbeitgeber an den Behandlungskosten nicht mehr gewährt werden. Zum Anderen stellt die gesetzliche Krankenversicherung immer eine Vollversicherung dar, somit werden zirka fünfzehn Prozent des Bruttogehalts – zirka 150 Euro monatlich – fällig. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass eine private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter eine kostengünstigere Variante der Versorgung darstellt.

Vorteile der privaten Krankenversicherung
Durch die Beihilfeleistungen des Landes muss in der privaten Krankenversicherung nur der Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen werden. Der Beihilfeergänzungstarif kann auf Antrag, sofern sich Änderungen, wie etwa durch die Geburt eines Kindes ergeben, angepasst werden. Wobei hier Meldefristen zu beachten sind. Sonst kann der Versicherungsträger, laut Vertrag, zur Vertragsverlängerung eine erneute Gesundheitsprüfung anordnen.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus dem Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung. So werden, beispielsweise Brillen, Vorsorgeleistungen oder Zahnersatz höher bezuschusst, als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Aber auch komplizierte Behandlungsmethoden, für die die Krankenhäuser den x-fachen Satz in Rechnung stellen, werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.

In der Gesetzlichen stellen vergleichbare Behandlungsmethoden die sogenannten Wahlleistungen dar und müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Zudem hat der Versicherte bei der privaten Krankenversicherung die freie Arztwahl.

Insbesondere belohnt die private Krankenversicherung ein kostenbewusstes Verhalten mit einer Beitragsrückerstattung. Das heißt: Wer in den letzten Monaten nicht krank war und daher die Leistungen der privaten Krankenkasse nicht beansprucht, kann sich über eine Beitragserstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen freuen – dies hängt von Versicherungsgesellschaften ab. Zudem erhält hier der Versicherte kostenlos – als ergänzende Maßnahmen – umfassende medizinische Dienstleistungsangebote.