Eltern wollen für ihren Nachwuchs immer den idealen Schutz. Manche bevorzugen dafür eine private Krankenversicherung für Neugeborene. Damit das möglich ist, muss jedoch mindestens ein Elternteil selbst privat versichert sein. Sind sogar beide Eltern privat versichert, muss auch für das Kind zwingend eine eigene private Versicherung abgeschlossen werden, da es keine privaten Familienversicherungen gibt.
Auswahl der passenden Versicherung
Wird das Baby innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei der Versicherung eines der Elternteile angemeldet, muss es dort automatisch aufgenommen werden. Der Gesundheitszustand wird dabei nicht geprüft, sodass es auch keine Risikozuschläge oder Wartezeiten gibt. Damit das jedoch möglich ist, muss der Vertrag über die private Versicherung mit dem Elternteil bereits seit mindestens drei Monaten bestehen. Für eine erfolgreiche Aufnahme in die private Krankenversicherung müssen diese Fristen unbedingt eingehalten werden.
Schließen die Eltern für ihren Nachwuchs eine private Krankenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ab, bei der kein Elternteil Mitglied ist, ändern sich die Voraussetzungen jedoch: Ein Fragebogen zum Gesundheitszustand muss ausgefüllt werden, außerdem fließt das Ergebnis der Erstuntersuchungen in die Berechnung der Beitragshöhe mit ein. Hat das Baby beispielsweise eine chronische Krankheit, steigt also auch der zu zahlende Beitrag. Es ist außerdem möglich, dass die Gesellschaft die Versicherung des Babys sogar ganz ablehnt. Wenn nichts dagegen spricht (wie beispielsweise extrem hohe Beiträge oder nicht zufriedenstellende Leistungen), ist es dementsprechend sinnvoll, das Kind bei der privaten Versicherung anzumelden, bei der schon mindestens ein Elternteil Mitglied ist.
Tarife und finanzielle Grundregeln
Generell gilt, dass eine private Krankenversicherung für Neugeborene nie mehr als 100 Euro pro Monat kosten sollte. Der geringste Betrag liegt meist bei etwa 60 Euro pro Monat. Das Baby darf außerdem in keinem höheren Tarif versichert werden als das Elternteil, das bei derselben Versicherung angemeldet ist. Achten Sie bei der Wahl des genauen Tarifs auf jeden Fall darauf, dass Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen vollständig erstattet werden, da diese in den ersten Lebensjahren noch sehr häufig vorkommen.
Es ist sinnvoll bei der privaten Krankenversicherung für Neugeborene einen Tarif ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Das bedeutet, dass die Kosten für die im Versicherungsvertrag festgeschriebenen Leistungen komplett von der Versicherung getragen werden, ohne dass die Eltern einen Teil zu jeder Behandlung dazu zahlen müssen. Auch wenn eine Selbstbeteiligung den monatlichen Versicherungsbetrag senkt, lohnt sich ein Tarif ohne Selbstbeteiligung (oder mit sehr geringer Beteiligung) wegen der regelmäßigen Untersuchungen mindestens bis zum siebten Lebensjahr – denn die Selbstbeteiligung bei regelmäßigen Voruntersuchungen und in Krankheitsfällen summiert sich schnell, sodass man damit unter Umständen insgesamt schnell bedeutend mehr bezahlen muss.