Private Krankenversicherung für Schüler - Informationen und Tarife

Bei der privaten Krankenversicherung für Schüler ist die Unterscheidung zwischen Schulkind und jungem Erwachsenen wichtig.


Genau wie für Erwachsene besteht auch für Schüler und Studenten eine Krankenversicherungspflicht. In welcher Weise sich Tarife für eine private Krankenversicherung für Schüler gestalten, hängt dabei davon ab, ob es sich noch um ein Schulkind oder bereits einen jugendlichen Erwachsenen handelt, der entweder seinen Wohnsitz noch bei den Eltern hat oder bereits über eine eigene Wohnung verfügt. Bei den jugendlichen Erwachsenen spielt zusätzlich die Art und Weise der Ausbildung bei der Tarifgestaltung eine Rolle.

Private Krankenversicherung für Schulkinder
Die private Krankenversicherung für Schüler in Form des Kindertarifs endet je nach Versicherer entweder mit dem 21. Lebensjahr oder mit dem Beginn einer Ausbildung. Ist die Ausbildung der jugendlichen Erwachsenen allerdings schulischer Art, wie bei Laboranten zum Beispiel, gelten die jungen Menschen noch immer als Schüler und bleiben im Kindertarif. Bei den meisten Krankenkassen unterscheidet sich der Kindertarif lediglich insofern vom Erwachsenentarif, als dass der Selbstbehalt um die Hälfte reduziert ist.

Da die Tarifgestaltung für jedes Haushaltsmitglied individuell und mit eigenständiger Versicherungspolice erfolgt, muss sich der für den Nachwuchs gewählte Versicherungsschutz nicht an dem der Eltern orientieren, sondern wird auf das Kind optimiert, das ist insofern auch logisch, als dass bei Kindern andere Dinge zum Tragen kommen als bei Erwachsenen. So sind bei Kindern zum Beispiel sehr häufig kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen nötig, eine teuere Prozedur, die kaum mehr ein Erwachsener über sich ergehen lassen muss, auch logopädische Behandlungen sind bei älteren Personen eher die Ausnahme als die Regel. Eine private Krankenversicherung für Schüler ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden und nicht für alle Kinder möglich.

Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung für Schüler

Damit der Familiennachwuchs privat versicherbar ist, muss der Hauptverdiener entweder einer selbstständigen oder freiberuflichen, also nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, oder als Angestellter mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 49.500 Euro (Stand 2011) liegen. Zum Einkommen von Arbeitnehmern zählen dabei sowohl Weihnachts- als auch Urlaubsgeld sowie auch Sondergratifikationen, sofern es sich dabei nicht um Einmalzahlungen handelt. Die Höhe der Einkommensgrenze ist bundesweit gleich.

Beihilfeberechtigte, also Beamte und Angestellte mit beamtenrechtlichem Status und deren Angehörige ohne anrechenbares Einkommen, erhalten je nach Bundesland und Stelle zwischen 60 und 80 Prozent der Krankheitskosten ersetzt, sodass sie generell eine private Zusatzversicherung benötigen. Der Nachwuchs von Beamten kann statt im Beihilfetarif ohne weiteres über die private Krankenversicherung für Schüler in einem Volltarif abgesichert sein. Sind beide Eltern berufstätig und ist dabei der geringer verdienende Teil in der gesetzlichen Krankenkasse, sind die Kinder nur dann familienversichert, wenn der Hauptverdiener keine Privatkrankenversicherung hat, ansonsten muss für den Nachwuchs eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

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