Die Pflegepflichtversicherung wurde vor anderthalb Jahrzehnten zur finanziellen Absicherung des Lebensrisikos der Pflegebedürftigkeit eingeführt. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Versicherungsschutz über die soziale Pflegeversicherung gewährt. Dabei ging der Gesetzgeber vom Umlageprinzip aus. Die voraussichtlich anfallenden Kosten wurden geschätzt und so ein Beitragssatz ermittelt. Entgegen den Erwartungen von Versicherungsmathematikern hat das bis heute funktioniert.
Privat Versicherte sind gesetzlich zum Beitritt zur Private Pflegepflichtversicherung gezwungen und müssen Beiträge nach den Tabellen der Gesellschaften zahlen
Für die Private Pflegepflichtversicherung haben die Privaten Krankenkassen Tochterunternehmen gegründet. Die erheben Beiträge nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Sie bilden einen Kapitalstock zur Zukunftsvorsorge und wenden nur einen Teil der eingehenden Beiträge für die laufenden Leistungen auf. Die Höhe der Beiträge, aber auch der Leistungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Das führt dazu, dass die in der Privaten Pflegpflichtversicherung tätigen Gesellschaften höchst unterschiedliche Beiträge erheben und auch unterschiedliche Leistungen erbringen. Die Stiftung Warentest hat dies schon vor mehreren Jahren untersucht und darüber Tabellen erstellt. Die können im Internet nachgelesen werden.
Die Private Pflegepflichtversicherung soll solchen Personen Schutz bieten, die nicht gesetzlich krankenversichert sind.
Wer berechtigt ist, sich privat gegen Krankheit zu versichern, muss zwingend eine Private Pflegepflichtversicherung abschließen. Im Regelfall geschieht dies bei der gleichen Unternehmensgruppe wie der Krankenversicherung. Der Versicherte kann sich jedoch in den ersten sechs Monaten nach dem Beitritt zu einer Privaten Krankenversicherung für ein anders Pflegeversicherungsunternehmen entscheiden Für Beamte gibt es Spezialtarife der Privaten Pflegepflichtversicherung Das Recht zum Beitritt zu einer Privaten Krankenversicherung haben grundsätzlich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, Arbeiter und Angestellte nach Überschreiten gesetzlich festgelegter Einkommensgrenzen. Weil Beamte auch für die Pflegekosten Beihilfen bekommen, Soldaten und Polizisten freie Heilfürsorge, können diese Personengruppen eine beihilfenkonforme Private Pflegepflichtversicherung abschließen
Die Leistungen der Privaten Pflegepflichtversicherung
Die Private Pflegepflichtversicherung leistet bei ambulanter oder stationärer Pflegebedürftigkeit – aber nur bei Aufenthalt des Versicherten im Inland. Diese Leistungen decken nicht alle Kosten der Pflegebedürftigkeit analog denen der Sozialen Pflegeversicherung. Sie sollen nur einer Grundsicherung dienen. Die Versicherten können für die nicht gedeckten Kosten stationärer Unterbringung und Verpflegung durch Zusatzversicherungen mit entsprechenden zusätzlichen Beiträgen aufbessern Als Richtwert mag dienen, dass ein Pflegeplatz im Pflegeheim rund 3.500 Euro kostet. Aus der Sozialen Pflegeversicherung wie aus der Privaten Pflegepflichtversicherung sind höchstens 1.550 Euro zu erwarten. Für den Unterschied kann der in der Privaten Pflegepflichtversicherung Versicherte Zusatzversicherungen abschließen.