Recht auf einen Kindergartenplatz

Seit 1996 hat jedes Kind ab der Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf einen Kindergartenplatz.


Mütter, die ihr Kind während des Studiums zur Welt bringen, haben zahlreiche Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Eine dieser Möglichkeiten ist der Aufenthalt des Kindes in einem Kindergarten. Kinder besuchen den Kindergarten in der Regel ab dem dritten Lebensjahr bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie in die Grundschule kommen. Neben der Erleichterung für die Mütter bietet ein Kindergarten auch für die Kleinen tolle Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Förderung.

Vorteile eines Kindergartenplatzes
Ein Kindergarten bietet die Möglichkeit einer qualifizierten Kinderbetreuung, da in den meisten Kindergärten pädagogisch ausgebildete Fachkräfte, wie Sozialpädagogen, gelernte Erzieher und Kinderpfleger arbeiten. Neue Programme sollen das Kind nach individuellen Gesichtspunkten in Bezug auf ihre Anlagen und ihren Entwicklungsstand fördern. Dabei soll das Hauptaugenmerk auf die Kompetenzen und nicht auf die Defizite des Kindes gelegt werden. Ziel ist es, das Kind seinen Stärken entsprechend zu fördern und die Schwächen frühzeitig aufzudecken. In Lernspielen wird den Kinder soziale Kompetenz vermittelt und sowohl die sprachliche als auch die motorische Entwicklung gefördert.


Verschiedene Arten von Kindergärten

Besondere Kinder müssen auch besonders gefördert werden. In Deutschland finden sich neben den „normalen“ Regelkindergärten zahlreiche andere sonderpädagogische oder heilpädagogische Kindergärten. Dort werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. Zudem gibt es verschiedene Kindergärten mit besonderen Förderangeboten oder pädagogischen Profilen, wie zum Beispiel Waldorf-, Waldkinder-, Montessori- oder Bauernhofkindergärten. Darüber hinaus gibt es auch fremdsprachliche Kindergärten, die in der jeweiligen Sprache und nach den länderspezifischen Grundlagen der Kinderbetreuung betrieben werden. Eltern sollten sich genau über die unterschiedlichen Profile der Kindergärten informieren und erst dann entscheiden, ob der gewählte Kindergarten der Familie und der Weltanschauung entspricht.

Wer hat ein Anrecht?
Seit 1996 ist gesetzlich festgeschrieben, dass jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen halbtäglichen Kindergartenplatz hat. Dieses Gesetz wurde verabschiedet, um den Müttern eine Entscheidung für ein ungeborenes Kind zu erleichtern und ihnen die Möglichkeit zu geben sich nach der Geburt weiterhin um Studium oder Beruf kümmern zu können. Daher haben auch nur Kinder berufstätiger oder anderweitig beschäftigter Eltern oder Mütter einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
In manchen Kindergärten werden auch bereits Plätze ab dem zweiten Lebensjahr angeboten. Dabei hat jeder Kindergarten andere Auswahlkriterien, die an die Eltern und das Kind gestellt werden. Jedem Kindergarten wird auch das Recht gewährt ein Kind abzulehnen, wenn ein anderer Kandidat den Kriterien eher entspricht.
Der Zeitpunkt für die Anmeldung im Kindergarten ist abhängig vom Wohnort. In Ballungsräumen wie Großstädten ist es manchmal sinnvoll sein Kind direkt nach der Geburt für einen Kindergartenplatz anzumelden. In ländlichen Gegenden, in denen die Bevölkerungsdichte weit weniger hoch ist, reicht eine Anmeldung kurz vor dem Besuch des Kindergartens.