Rehabilitation nach Schlaganfall

Die Rehabilitation nach einem Schlaganfall involviert Maßnahmen, welche die verlorengegangenen Fähigkeiten wieder herstellen sollen.


Schätzungen der Deutschen Schlaganfall-Hilfe haben ergeben, dass in Deutschland über eine Million Menschen mit den Folgen eines Schlaganfalls zu kämpfen haben. Überleben ist also nicht alles. Ein Viertel aller Behinderten hat seine Beeinträchtigung durch einen Schlaganfall erworben. Zusammen mit Sprachtraining (Logopädie) ist daher die Wiederherstellung oder Verbesserung der Mobilität oberstes Ziel bei der Rehabilitation nach einem Schlaganfall. Meist wird der Patient zu diesem Zweck direkt aus dem Krankenhaus in eine solche Maßnahme entlassen, die je nach Schwere stationär oder ambulant erfolgen kann. Üblich ist dafür ein Zeitraum von mindestens drei, meistens jedoch bis zu sechs Wochen.

Nach längerer Zeit des Liegens im Krankenhaus muss in der Regel zunächst der Kreislauf wieder in Bewegung gebracht werden. Diese sogenannte aktivierende Rehabilitationspflege ist daher meist der erste Schritt in einer Folge von Wiederherstellungsmaßnahmen. Für alle Bereiche des Lebens müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Selbstständigkeit des Patienten wieder weitgehend herzustellen und ihn in den sozialen Alltag zu integrieren.

Jegliche Reha-Maßnahmen müssen so früh wie möglich begonnen werden, um die dramatischen Folgen des Infarkts abzumildern. Ebenso wichtig wie der Zeitpunkt ist die Einbeziehung des engeren Umfelds des Betroffenen.

Rehabilitation nach Schlaganfall - Grundlagen
Die Basis einer jeden Rehabilitation ist die Annahme, dass das Gehirn umlernen kann. Mediziner sprechen in dem Zusammenhang von der Plastizität des Gehirns. Grob formuliert, kann man sagen, dass intakt gebliebene Hirnareale die Aufgaben der Bereiche übernehmen, die beschädigt wurden. Mittels verschiedener Mechanismen, beispielsweise der Restitution oder der Kompensation können verloren gegangene Nervenzellen einfach ersetzt werden. Dieser Prozess benötigt aber Zeit und wiederholendes Training, sodass sich neue Nervenbahnen (Synapsen) bilden können. Durch diese neuen Synapsen werden Lücken überbrückt.

Organisatorisches
Direkt nach dem Krankenhausaufenthalt schließt sich in der Regel eine Anschlussheilbehandlung (AHB) an. Dieser geht ein medizinisches Gutachten voraus, das vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Zudem prüft der Sozialdienst des Krankenhauses, ob freie Betten verfügbar sind. Auch die Kostenübernahme wird einer Prüfung unterzogen. Bei Erwerbstätigen leistet die Rentenversicherung alle nötigen Ausgaben; für Menschen, die nicht berufstätig sind, ist die Krankenkasse zuständig. Je nach verantwortlichem Kostenträger füllt der Sozialdienst gemeinsam mit dem Patienten einen AHB-Antrag auf Kostenübernahme aus. Dieser wird zusammen mit dem Befundbericht an den jeweiligen Kostenträger geschickt. Zusammen mit dem betreuenden Mediziner sucht der Patient nach einer geeigneten Rehabilitations-Einrichtung. Bei minder schweren Fällen ist auch eine Behandlung in einer Tagesklinik möglich. Nach der Zusage, dass die Kosten übernommen werden, kann der Patient in eine Reha-Einrichtung verlegt werden.

Auch eine Allgemeine Rehabilitationsleistung (AR) ist möglich, diese kann auch noch nach 14 Tagen oder länger nach einem stationären Krankenhausaufenthalt begonnen werden. Auch unabhängig von einem Aufenthalt in einer Klinik kann eine AR-Maßnahme in Anspruch genommen werden.