Rezept ausstellen: Farben und ihre Bedeutung

Will der Arzt ein Rezept ausstellen, so ist dessen Farbe entscheidend. Ob rot, blau, gelb oder grün: Es gibt verschiedene Arten von Rezepten. Generell dürfen jedoch höchstens drei Medikamente pro Rezept verschrieben werden.


Will der Arzt ein Rezept ausstellen, sol bekommt dies eine besondee Bedeutung. Die vier Rezeptfarben haben eine spezielle Bedeutung. Die meisten kennen wohl vor allem das rote Kassenrezept. Hier ist das Papier weiß, die Farbe dagegen rot. Die Medikamente, die Ihnen auf einem solchen Rezept verschrieben werden, werden von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Ab dem Tag der Ausstellung gilt es vier Wochen lang.

Blaues Rezept nicht nur für Privatpatienten
Das blaue Rezept nennt man Privatrezept. Es ist für Privatpatienten gedacht und drei Monate lang einlösbar. Patienten, die gesetzlich versichert sind, erhalten nur dann ein blaues Rezept, wenn die verschriebene Arznei nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen ist. Gesetzlich Versicherte müssen diese Medikamente dann komplett selbst bezahlen.

Gelb steht für Betäubungsmittel
Starke Schmerzmittel oder Betäubungsmittel werden per gelbem Rezept verschrieben. Da diese Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, müssen Ärzte und Apotheker hier strenge Vorgaben beachten. Wird das Rezept nicht innerhalb von sieben Tagen eingelöst, verfällt es.

Grüne Rezepte sind Empfehlungen
Das grüne Rezept ist streng genommen gar kein Rezept. Es ist vielmehr eine ärztliche Empfehlung für Medikamente, die rezeptfrei sind. Diese werden nicht von der Krankenkasse erstattet. Anders als die „richtigen“ Rezepte ist es daher auch dauerhaft gültig – schließlich ist es vor allem als Erinnerungsstütze für den Patienten gedacht.

Rezept ausstellen - Wichtige Angaben
Neben dem Krankenkassennamen muss der Name, die Adresse sowie das Geburtsdatum des Patienten verzeichnet sein. Auch gibt es eine spezielle Kennzahl für Versicherte, die anzeigt, ob Sie beispielsweise angestellt oder selbstständig sind. Gültigkeitsdauer und Ausstellungsdatum dürfen ebenso wenig fehlen. Auch Angaben zum Vertragsarzt müssen auf dem Rezept vermerkt sein, als neben Name und Adresse auch das Fachgebiet, sowie die Unterschrift des Arztes. Ist man von Gebühren befreit, ist auch das vermerkt. Am wichtigsten sind natürlich die Angaben zum Medikament: Neben Wirkstoff und Dosierung muss hier auch die Darreichungsform oder der Name des Medikaments angegeben werden, falls das Feld „aut idem“ vom Arzt markiert wurde. Dieser mysteriöse Hinweis bedeutet nichts weiter als die Abgabe genau dieses Mittels. Ist dieses Feld vom Arzt nicht angekreuzt, kann der Apotheker ein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff wählen. So sollen Apotheker geholfen erden, den Krankenkassen Kosten zu sparen.