Zwar stellen Operationen bei rheumatischen Erkrankungen noch immer eine wichtige Form therapeutischer Maßnahmen dar, jedoch treten diese angesichts pharmazeutischer Forschungsfortschritte zunehmend in den Hintergrund.
Rheuma Chirurgie nur in Ausnahmefällen
Entscheidet sich der Patient für einen chirurgischen Eingriff, sollte zunächst das Ziel des operativen Eingriffs klar bestimmt sein. Entweder es handelt sich um einen im Frühstadium erfolgenden präventiven Eingriff, der Folgeschäden beispielsweise an noch unbeschadetem Knorpelgewebe und an Sehnen hinauszögern oder verhindern soll. Oder die Operation erfolgt gezielt an erkrankten und geschädigten Körperpartien, um die Funktion der Gelenke zu verbessern oder Schmerzen zu lindern. So können Korrekturoperationen bei Gelenkfehlstellungen die Lebensqualität des Patienten immens vergrößern.
Bei drastischen Symptomen empfehlenswert
Allgemein kann festgestellt werden, je drastischer die Symptome der rheumatischen Erkrankung ausfallen und das Leben des Patienten einschränken, desto ratsamer ist ein operativer Eingriff.
Im Zusammenhang mit einer rheumatischen Erkrankung sind jedoch gewisse Zusatzrisiken einer Operation bekannt, wie zum Beispiel eine erhöhte Wundinfektion. Das gilt vor allem dann, wenn das Immunsystem durch eine Medikation beeinflusst ist (also zum Beispiel bei der Behandlung mit Cortison, Methotrexat oder auch Biologika). Kommt es zu einem operativen Eingriff, werden solche Medikamente in der Regel vorübergehend abgesetzt.
Synovektomie - Entfernung der Gelenkschleimhaut
Bei der rheumatiden Arthritis kommt oftmals eine Synovektomie in Betracht – die Entfernung der Gelenkschleimhaut. Die Operation wird entweder mittels einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) oder in einem offenen Eingriff durchgeführt. Besonders, wenn sich die Innenhaut der Gelenkkapsel immer wieder entzündet und dies zu Gelenkergüssen führt, kann eine Synovektomie Schmerzen lindern und einer weiteren Gelenkzerstörung vorbeugen. Nachdem die entzündete Schleimhaut entfernt worden ist, ist die Durchblutung des Gelenkknochens wieder gewährleistet.
Synoviorthese
Bei der Synoviorthese handelt es sich um eine Verödung der entzündeten Gelenkinnenhaut durch die Einspritzung chemischer oder radioaktiver Medikamente. Ein solcher Eingriff bildet meist die Vorstufe zur operativen Entfernung der Innenhaut, aber auch im Anschluss an die Entfernung bietet sich eine Synoviothese an, wenn beispielsweise noch Reste vorhanden sind.
Bei der chemischen Synoviorthese wird entsprechend eine chemische Substanz gespritzt. Da es sich um eine Art Verätzung handelt, kommt es zu starken Entzündungen, die mit heftigen Schmerzen verbunden sind. Wird der Eingriff stationär durchgeführt, bekommt der Patient kühlende Auflagen und Schmerzmittel.
Die Radiosynoviorthese (RSO) hingegen beruht auf radioaktivem Material, welches direkt in die Gelenkhöhle eingegeben wird. Wenn nach einer sechsmonatigen Basis-Behandlung, die auch Kortison-Injektionen in die Blutbahn einschließen, keine Besserung eintritt, sollte mit dem Arzt über eine RSO-Behandlung gesprochen werden. Je früher im Krankheitsverlauf eine solche Therapie durchgeführt wird, umso größer sind in der Regel die Erfolge. Etwa 80 Prozent der behandelten Patienten berichten über eine deutliche Linderung ihrer Beschwerden oder waren sogar schmerzfrei. Da diese Form der Therapie nur bei rheumatischen Erkrankungen, die mit entzündlichen Prozessen einhergehen, überhaupt wirksam ist, wird der Arzt mittels verschiedener diagnostischer Möglichkeiten sichergehen, dass es sich um eine ebensolche Erkrankung handelt. Hierfür eignet sich beispielsweise ein Skelettszintigramm. Bedenken hinsichtlich der Strahlenbelastung sind nicht nötig, da die eingesetzten Materialien (Radionuklide) nur eine Reichweite von wenigen Millimetern haben. Der Nuklearmediziner spritzt die Teilchen direkt in das zu behandelnde Gelenk beziehungsweise die Gelenkschleimhaut. Angrenzendes Gewebe wird nicht geschädigt.
Weichteileingriffe
Da rheumatische Erkrankungen häufig auch die Weichteile, also Sehnen, Sehnengleitgewebe, Schleimbeutel und die Haut, befallen, können auch in diesem Bereich operative Eingriffe nötig werden. So kann ein Arzt beispielsweise Rheumaknoten entfernen oder entzündete Schleimbeutel ausräumen.
Gelenkversteifungen – Arthrodese
Bei der Arthrodese handelt es sich um eine operative Versteifung eines Gelenks. Wenn ein Gelenk so stark beschädigt ist oder sehr starke Schmerzen auftreten, sodass die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt ist, und sogar ein künstliches Gelenk keine Alternative mehr darstellt, wird ein solcher Eingriff durchgeführt. Vor allem bei einer schweren Arthrose und infolgedessen geschädigtem oberen (OSG) und unteren Sprunggelenk (USG) wird eine Gelenkversteifung durchgeführt. Der Patient wird in eine Vollnarkose gelegt. Nun wird ein Hautschnitt entweder am Außenknöchel (OSG) oder an der Fußaußenseite (USG) angesetzt. Dann werden zunächst die geschädigten Reste des Knorpels herausoperiert, anschließend die Gelenkoberflächen abgetragen. Die Versteifung erfolgt mittels einer Metallplatte, die an den Knochenenden verschraubt wird. Auch körpereigene Materialien können verarbeitet werden, so kann etwa Knochenmaterial aus dem Beckenkamm entnommen werden. Eine Arthrodese hat weitreichende Folgen, aus diesem Grund sollte zunächst über ein künstliches Gelenk nachgedacht werden, bevor sich der Patient gemeinsam mit dem Arzt zu einem solchen Schritt entschließt. Betrifft die Arthrose das untere Sprunggelenk (USG) kann sich die Gelenkschädigung auch auf weiter oben liegende Gelenke ausbreiten – ein Verlauf, der weitere Operationen nach sich zieht. Eine weitere Komplikation bei dieser Form der Rheuma Chirurgie stellt die Entwicklung einer sogenannten Pseudoarthrose dar. Darunter versteht der Mediziner die Ausbildung eines „Falschgelenks“, das heißt ein neues, aber funktionsuntüchtiges Gelenk. Ursache ist, dass die Knochen nach der operativen Versteifung nicht mehr richtig zusammengewachsen sind.