Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Ein Wechsel zurück zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist fast unmöglich. Hier sind einige Faktoren zu berücksichtigen.


Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber will auf diese Weise verhindern, dass junge Versicherte von den günstigen Tarifen der privaten Krankenversicherung profitieren und in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn aufgrund ihres zunehmenden Alters die Beiträge höher werden.
Aus diesem Grund gilt die Regelung, dass nur bei Personen, die erneut versicherungspflichtig werden (zum Beispiel, weil ihr Verdienst dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt), eine Rückkehr in die gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist.

Personen, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, können aber selbst in diesem Fall nicht mehr in die gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren, sie müssen dann erwägen, auf bestimmte Leistungen zu verzichten oder in den Standardtarif ihres privaten Anbieters zu wechseln.

Sobald Versicherte Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen, tritt in jedem Fall die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung wieder ein. Altersrücklagen, die vom Versicherten in der privaten Versicherung angespart werden, um die Beitragssätze im Alter zu verringern, werden bei einem Wechsel in die gesetzlichen Krankenversicherung einbehalten und gehen dem Versicherten verloren.
Auch der Wechsel zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen kann derartige Verluste zur Folge haben.

Versicherte, die über 55 Jahre alt sind, können auch dann nicht mehr ohne weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn ihr Einkommen weit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Um die Versicherungskosten zu senken, bleibt in solchen Fällen nur die Umschreibung auf einen privaten Standard- oder Basistarif, der in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Nur falls Arbeitslosenhilfe bezogen wird, wird der Versicherte automatisch vom Arbeitsamt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (siehe "Basistarif").