Scharlach - Mehrfacherkrankung möglich

Bei Scharlach handelt es sich um eine meldepflichtige Krankheit, die vor allem bei Kindern auftritt. Da es mehrere der verantwortlichen Erreger gibt, ist sogar eine mehrmalige Infektion möglich. Lassen Sie Ihrem Kind deshalb eine Impfung verabreichen


Scharlach ist eine Infektionskrankheit, die vor allem Kinder im Alter von vier bis sieben Jahren trifft, jedoch können auch Erwachsene daran erkranken. Da es mehrere Streptokokken-Arten gibt, die Scharlach verursachen, ist eine Mehrfacherkrankung möglich. Andere Kinderkrankheiten brechen hingegen nur einmal aus.

Übertragung
Die Krankheit wird durch Tröpfchen, wie Husten, Niesen, Sprechen oder in seltenen Fällen auch Wunden übertragen. Hat sich das Kind angesteckt, bricht die Krankheit innerhalb von zwei bis vier Tagen aus. Erfolgt eine sofortige Behandlung mit Antibiotika, besteht nach zwei Tagen keine Infektionsgefahr mehr.

Symptome
Bricht die Krankheit aus, macht sie sich oftmals durch Fieber, Schüttelfrost, Übelkeit und Halsschmerzen bemerkbar. Ein besonderes Merkmal ist, dass sich der Rachen tief rot färbt und die Mandeln anschwellen. Auch erscheint ein weißer Belag auf der Zunge, der sich mit der Zeit ablöst und eine glänzend rote Zunge zum Vorschein bringt, deren Geschmacksknospen ungewöhnlich hervorstehen. Später entsteht ein Ausschlag, der durch juckende, stecknadelgroße, rotgefärbte Flecken gekennzeichnet ist. Diese treten vor allem unter den Achseln und im Leistenbereich auf. Etwa zwei Wochen nach dem Ausbruch der Infektionskrankheit kommt es zur Schuppung der Haut an den Fingern, Zehen, Handflächen oder Fußsohlen. Scharlach kann sich entweder schwer, mit allen Symptomen oder leicht mit sehr wenigen Symptomen zeigen. Jedoch kommt es in beiden Fällen immer zu einer Mandel- beziehungsweise Rachenentzündung.

Behandlung
Die Krankheit wird mit einem Antibiotikum behandelt, das in der Regel Penicillin ist. Die Therapie sollte je nach Anweisung des Arztes etwa zehn Tage dauern, da es bei einer unzureichenden Antibiotikabehandlung zu schweren Erkrankungen von Herz, Nieren oder Gelenken kommen kann. Gegen die Krankheit gibt es bis heute keine Schutzimpfung.

Scharlach meldepflichtig
In Deutschland ist die Krankheit in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Thüringen meldepflichtig. Ist eine Person erkrankt, darf sie sich nach Paragraph 34 nicht in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen, aufhalten, um eine Epidemie zu vermeiden.