Oftmals ist die Scheidung das Ende einer langen zerstrittenen Zeit, in der sich beide Partner das Leben schwermachen, bevor sie sich endlich eingestehen können, dass die Ehe gescheitert ist. Keiner möchte derjenige sein, der diesen Schritt als erster anspricht, um später vielleicht als der Schuldige dazustehen. Auch hängen mit einer Scheidung sehr viele rechtliche und finanzielle Angelegenheiten und Veränderungen zusammen, dass es den Scheidungsprozess verlängert und erschwert. Bei gemeinsamen Kindern entbrennt häufig auch ein Streit um das Sorgerecht.
Rechtzeitig einen Schlussstrich ziehen
Es ist verständlich, dass es schwierig ist, sich zu einer Trennung zu entschließen. Man möchte es sich nicht eingestehen und hofft, dass es nur eine Phase ist und man sich wieder zusammenrauft. Oder aber man führt einfach eine sowohl eingespielte, als auch eingefahrene Ehe, in der man zwar keine Konflikte und Streitereien hat, aber auch keine Kommunikation und wenig Interesse am Partner. Wenn man wirklich möchte, dass es sich ändert und bessert, damit es nicht heißt, man muss sich scheiden lassen, sollte man wirklich aktiv etwas dafür tun und eine Eheberatung aufsuchen. Ansonsten nützt ein Abwarten keinem der Partner etwas und man sollte offen über eine Trennung sprechen. Aus diesem Grund gibt es bei Scheidungen auch das sogenannte Trennungsjahr, währenddessen sich die Ehepartner darüber klar werden können, ob sie sich scheiden lassen wollen. Wegen der Kinder zusammen zu bleiben, das ist eine denkbar schlechte Entscheidung, erst recht wenn zwischen den Partnern keinerlei Einigkeit und freundschaftliche Basis mehr besteht.
Einleiten des Scheidungsverfahren
Um die Scheidung einzuleiten, muss einer der Eheleute einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht stellen. Dazu muss ein Anwalt beauftragt werden. In Deutschland müssen sich die Eheleute von mindestens einem Anwalt vertreten lassen. Seit Kurzem gibt es außerdem noch die Möglichkeit der Online-Scheidung, bei der alle Formalitäten soweit möglich online erledigt werden und das Ehepaar nur zum Scheidungstermin vor Gericht erscheinen muss. Diese Möglichkeit besteht aber nur bei einvernehmlicher Scheidung, wenn das Trennungsjahr eingehalten wurde. Im Rahmen des Verfahrens muss geklärt werden, wie das Umgangs- und Sorgerecht aussehen soll, wer die gemeinsame Wohnung beziehungsweise das Haus bekommen soll, wie der Hausrat aufgeteilt wird und wie die Unterhaltszahlungen aussehen sollen. Diese Dinge lassen sich manchmal nur unter großem Streit klären, aus diesem Grunde gibt es die Möglichkeit einen Mediator hinzuzuziehen, welcher als Vermittler und Streitschlichter zwischen den Parteien wirkt. Wenn dies nicht hilft, müssen diese Fragen oft teuer und langwierig vor Gericht geklärt werden.