Die Familienplanung geht Arbeitgeber nichts an. Die Frage: "Sind Sie schwanger?" ist beim Vorstellungsgespräch verboten. Das gilt sogar dann, wenn die Bewerberin die Arbeit als Schwangere zunächst nicht ausüben darf. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter gaben einer Frau Recht, die behauptet hatte, sie sei nicht schwanger (Az. 2 AZR 621/01).
Als sie die Schwangerschaft ein paar Wochen später meldete, setzte der Arbeitgeber sie vor die Tür. Begründung: Der Arbeitsvertrag sei wegen arglistiger Täuschung nichtig. Falsch, urteilten die Bundesrichter. Die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig. Wenn ein Arbeitgeber sie dennoch stellt, darf die Bewerberin lügen und die Schwangerschaft geheimhalten.
Recht zur Lüge
Schon bisher galt: Wegen der Gefahr von Diskriminierung dürfen Arbeitgeber nicht nach einer möglichen Schwangerschaft fragen. Eine Ausnahme ließen die Richter allerdings für Jobs zu, die Schwangere wegen der Bestimmungen zum Mutterschutz nicht ausüben dürfen. In solchen Fällen müsse der Arbeitgeber das Recht haben, nach der Schwangerschaft zu fragen, hatten die Richter früher argumentiert. Nach dem jüngsten Urteil der Bundesarbeitsrichter gilt: Beim Vorstellungsgespräch dürfen Bewerberinnen eine Schwangerschaft stets geheim halten und notfalls auch lügen.
Unzulässige Fragen
Generell gilt beim Vorstellungsgespräch: Zulässig sind Fragen, die dazu dienen, die Eignung eines Bewerbers für den Job zu beurteilen. Zusätzlich dürfen die persönlichen Verhältnisse soweit erfragt werden, wie sie fürs Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Unzulässig sind Fragen nach
Vorsicht: Keine Regel ohne Ausnahme. Wenn´s etwa um eine Stelle als Bankkassierer geht, kann die Frage nach den Vermögensverhältnissen ausnahmsweise zulässig sein. Ärzte oder Krankenpfleger, die sich um eine Stelle in einer Klinik bewerben, müssen sich Fragen nach ansteckenden Krankheiten gefallen lassen.Die Schwangerschaft geheimhalten ist aber erlaubt.
Tipps
Beim Vorstellungsgespräch müssen Sie auch mit unangenehmen und unzulässigen Fragen jenseits Ihrer Qualifikation und Leistungen rechnen. Mit sorgfältiger Vorbereitung können Sie Ihre Chancen deutlich verbessern.
Für die Inhalte dieses Artikels ist die Verfasserin: Laura von Welck verantwortlich.