Eine Scheidung verläuft selten harmonisch, besonders schwierig ist es aber dann, wenn für die gemeinsamen Kinder ein Partner dem anderen das Sorgerecht entziehen möchte
Die Scheidung eines Ehepaares ist in den meisten Fällen eine an den Nerven zehrende und oft auch eine unschön ablaufende Angelegenheit. Besonders belastend für alle Beteiligten ist es jedoch, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat, und einer der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht beansprucht.
Dem Partner das Sorgerecht entziehen - Kinder haben ein Mitspracherecht
- Wenn ein Elternteil sämtliche Angelegenheiten die gemeinsamen Kinder betreffend alleine regeln möchte, muss er das alleinige Sorgerecht beantragen. Nur dann ist sicher, dass der Ex-Partner kein Mitspracherecht bei der Erziehung und anderen anstehenden Entscheidungen hat.
- Doch dem Vater oder der Mutter das Sorgerecht entziehen ist nicht so einfach. Nur wenn der Elternteil dem alleinigen Sorgerecht des anderen zustimmt, ist das Gericht an diesen gemeinsamen Beschluss gebunden und muss dem Antrag stattgeben. Allerdings entfällt diese Bindung, wenn die Kinder diesem Antrag widersprechen – das können sie ab ihrem 14. Lebensjahr.
- Sollten die ehemaligen Eheleute kein geteiltes Sorgerecht anstreben und sich nicht darüber einig werden, wer von beiden alleine für die Kinder zuständig sein soll, oder ist einer mit dem Antrag auf das alleinige Sorgerecht des anderen nicht einverstanden, muss das Familiengericht entscheiden.
Dem Partner das Sorgerecht entziehen - geht das so einfach?
- Generell sollte, schon den Kindern zuliebe, stets ein gemeinsames Sorgerecht angestrebt werden, das sieht auch der Gesetzgeber so vor. Möchte nun einer der früheren Eheleute dem anderen das Sorgerecht entziehen, muss er dafür gute, für das Gericht nachvollziehbare, Gründe angeben können.
- Zunächst einmal muss beim zuständigen Familiengericht ein Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt werden, eigenhändig oder mit Hilfe eines Anwaltes. In der Regel wird dann vom Gericht das Jugendamt eingeschaltet, das mit den Eltern und Kindern Einzelgespräche führt.
- Die Stellungnahme des Jugendamts, das seine Empfehlung einzig im Hinblick auf das Wohl der Kinder abgibt, stellt die Basis der Entscheidung des Gerichts dar. Nach der neusten Rechtsprechung wird dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht heute nahezu nur noch dann stattgegeben, wenn Gewalt im Spiel ist, ein starkes Suchtproblem vorliegt oder der Partner psychisch nicht in der Lage ist, für die Kinder zu sorgen.