Sperrstunde: Rechtliche Grundlage und gesellschaftliche Akzeptanz

Die Sperrstunde unterliegt der Gesetzgebung des jeweiligen Landes. Die CSU würde jedoch eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland begrüßen.


Die Uhrzeit, zu der Gaststätten keinen Alkohol mehr ausschenken dürfen, nennt man Sperrstunde. Diese soll die Nachtruhe sichern und Übergriffe und Vandalismus durch alkoholisierte Menschen verhindern. Der Begriff ist oft irreführend, da es sich zwar meist nur um eine Zeitstunde handelt, dies aber nicht zwingend ist. Die Sperrstunde kann auch durchaus mehrere Zeitstunden umfassen. In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, aber genau eine solche fordert die CSU: für Gaststätten ab 3 Uhr, für Festzelte und Vereinsfeiern ab 2 Uhr. Bislang hat sich diese jedoch selbst in Bayern noch nicht einheitlich durchgesetzt, da andere Politiker in dieser Regelung einen zu starken Eingriff in das Gaststättengewerbe sehen.

Kommunalpolitik
Nach § 18 Gaststättengesetz (GastG) liegt die Gesetzgebungskompetenz bezüglich der Sperrzeiten bei den Bundesländern. Danach erscheint es unwahrscheinlich, dass in Deutschland eine einheitliche Regelung entstehen wird. Gängigerweise ist als Sperrstunde in den einzelnen Landesverordnungen die Zeit von 5 bis 6 Uhr morgens festgelegt und wird auch Putzstunde genannt. Die meisten Bundesländer übertragen die Entscheidungen über eine Festsetzung der Sperrzeit jedoch auf die jeweiligen Städte. So legt auch § 8 der Bayerischen Gaststättenverordnung eine Sperrstunde von 5 bis 6 Uhr fest, erlaubt es nach § 10 bei Bedarf jedoch, diese zu verlängern, wovon einige Städte Gebrauch machen. In Nordrhein-Westfahlen kann allein die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde über eine Sperrzeit entscheiden. Nur wenn eine solche Regelung in den Kommunalgesetzen nicht besteht, gilt auch hier die Sperrstunde von 5 bis 6 Uhr gemäß §§ 4 fortfolgende der Gaststättenverordnung NRW.

Gesellschaftliche Akzeptanz
Die Stimmen in der Gesellschaft lehnen eine Sperrstunde oft generell ab. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist der Ansicht, dass die meisten Menschen schon vor 2 oder 3 Uhr betrunken seien und die Forderung der CSU daher sinnlos sei. Der CSU Sozial-Staatssekretär Markus Sackmann sieht dies jedoch anders, da gerade in den frühen Morgenstunden Autounfälle und Schlägereien in Folge von Alkoholkonsum deutlich häufiger vorkämen. Diesen Umstand führen viele jedoch darauf zurück, dass in den frühen Morgenstunden weniger Polizeipräsenz zu verzeichnen sei. Außerdem seien die Straßen zu diesen Stunden fast menschenleer, sodass man weniger abgeschreckt sei, eine Straftat zu begehen. Es gibt jedoch auch viele Stimmen, die eine generelle Verlängerung der Sperrzeiten begrüßen. Letztlich kann man sagen, dass innerhalb der Bevölkerung die Lager ebenso gespalten sind, wie auf politischer Ebene.