Früher kamen den Trauzeugen eine zentrale Bedeutung bei der Eheschließung zu. Ohne sie war eine Heirat gar nicht möglich. Das liegt daran, dass bis ins 19. Jahrhundert der Staat in Deutschland nicht für die Eheschließung zuständig war. Eine Trauung war eine rein kirchliche Angelegenheit. Trauzeugen waren damals so wichtig, weil sie im Streitfall bescheinigen konnten, dass überhaupt ein Eheversprechen abgegeben wurde. So erklärt sich auch der bis heute gültige Brauch, dass Braut und Bräutigam jeweils einen Trauzeugen benennen. Sollte einer der Ehepartner sich später seiner Verantwortung entziehen wollen, indem er behauptete, er habe doch niemals geheiratet, so hat die jeweils andere Seite immer einen Zeugen auf ihrer Seite.
Geschichtliche Entwicklung
Erst während der napoleonischen Besatzung wurden erstmals in Deutschland Standesämter eingeführt. Im Zuge des Kulturkampfes, der sich während der Regierungszeit Bismarcks ereignete, wurde die standesamtliche Eheschließung 1876 schließlich Pflicht. Da die standesamtliche Beurkundung der Ehe eine hoheitliche Aufgabe ist, entfiel schon damals eigentlich die Notwendigkeit der Benennung weiterer Zeugen. Trotzdem hielt sich diese Einrichtung im Zivil- und Kirchenrecht relativ lange. Erst seit dem 1. Juli 1998 stellen sowohl der deutsche Staat bei der standesamtlichen als auch die evangelische Kirche bei der kirchlichen Trauung dem Brautpaar frei, ob sie Trauzeugen benennen möchten. Im römisch-katholischen Kirchenrecht und im Zivilrecht der Schweiz ist ihre Benennung hingegen bis heute Pflicht.
Abnehmende rechtliche Bedeutung
Der Rechtslage entsprechend hat der Trauzeuge heutzutage keine wirklichen Rechte oder Pflichten mehr. Er muss lediglich von Braut oder Bräutigam bestellt sein und einen gültigen Personalausweis vorzeigen, um seine einzige juristische Pflicht zu leisten, nämlich die Heiratsurkunde zu unterschreiben.
Bedeutung im Brauchtum
Nichtsdestotrotz kommt dem Trauzeugen im Brauchtum eine größere Bedeutung zu. So werden im Allgemeinen nur gute Freunde oder nahe Bekannte des Brautpaars für diesen Zweck benannt, die meist auch schon bei der Hochzeitsvorbereitung helfen. Später bieten sie sich dann auch als Ansprechpartner an, um dem Paar hilfreich zur Seite zu stehen oder bei eventuellen Eheproblemen zu vermitteln und Unterstützung zu bieten. Bei der Eheschließung selbst können sie beispielsweise den Strauß der Braut halten oder die Ringe bereitstellen. Es ist ferner oftmals üblich, dass sie bei der anschließenden Feierlichkeit eine kleine Rede zu Ehren des Brautpaars halten.