Übernahme der Kosten für Kur bei privater Krankenversicherung

Kur bei privater Krankenversicherung und die zustehenden Leistungen bei der Inanspruchnahme dieser Rehabilitationsmaßnahme.


Den gesundheitlichen Zustand verbessern, das allgemeine Wohlbefinden wiederherstellen und neue Lebenskraft tanken – dies sind die zentralen Gründe, die zum Antritt einer Heilbehandlung in einem Kurort oder einem entsprechendem Heilbad führen können. Dabei wird besonders nach einer schweren körperlichen oder auch psychischen Belastung, wie sie beispielsweise nach einer Operation oder einer schlimmen Krankheit auftritt, zu einer Kur empfohlen. Hierbei kann sich der Betroffene von seinem behandelnden Arzt über eine passende Klinik beraten lassen, die sich auf dessen Bedürfnisse spezialisiert hat und bei einer Behandlung die größten Erfolge erzielt. Doch eine Kur bei privater Krankenversicherung ist häufig schwer zu bekommen, denn nicht jeder Versicherungstarif übernimmt die anfallenden Kosten.

Übernahme der Leistungen für eine Kur bei privater Krankenversicherung
Die Übernahme der Kosten für eine Kur oder einer anderen Rehabilitationsmaßnahme ist in der Regel nicht im Tarif einer privaten Krankenversicherung enthalten. Man sollte also schon vor Abschluss eines Vertrages die Leistungen des Anbieters genau überprüfen und gegebenenfalls um einen Kurzusatztarif erweitern. Dieser deckt die Kosten für die Unterkunft in der jeweiligen Einrichtung mit einem pauschalen Kurtagegeld und häufig auch die anfallenden medizinischen Kosten. Diese zusätzlichen Leistungen können jedoch meist nur in Anspruch genommen werden, wenn der Patient gleichzeitig eine Versicherung für Krankheitskosten oder eine Krankenhauszusatzversicherung bei seinem Anbieter abgeschlossen hat. Wird der Kurzusatztarif erst nachträglich in die Police aufgenommen, hat dies dementsprechend höhere Abgaben für die Versicherten zur Folge, welche mit der Einordnung in einen höheren Tarif begründet sind. Zu empfehlen ist der Abschluss einer solchen Versicherung besonders bei Selbstständigen und freiberuflichen Arbeitern, da diese die gesetzliche Rentenversicherung nicht in Anspruch nehmen und somit von der Kostenübernahme einer stationären Kur durch einen Rentenversicherungsträger ausgeschlossen sind.

Inanspruchnahme der Leistungen einer Kur bei privater Krankenversicherung
Entscheidet sich ein Patient und dessen behandelnder Arzt für einen Kuraufenthalt, so muss der Versicherte vorerst einen Kostenübernahmeantrag bei seiner privaten Krankenversicherung stellen und diesem eine ärztliche Begründung bzw. einen Krankenschein beilegen. Hier zählt: nur wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist eine Kostenübernahme vom Versicherungsträger gewährleistet. Legt der Privatpatient den Aufenthalt in seine Urlaubszeit, sollte er Rücksprache mit seiner Versicherung halten, da es hier auf die jeweilige tarifliche Regelung ankommt. Die Dauer des Kuraufenthaltes und auch die Zuschusshöhe sind aus dem Leistungskatalog der Police zu entnehmen, sodass eine Kur bei privater Krankenversicherung nicht zu einer teuren Angelegenheit wird.