Ungeliebte Verrichtung - Die 10 Euro Praxisgebühr

Mithilfe der 10 Euro Praxisgebühr sollen finanzielle Mittel in die Krankenkassen fließen. Zudem sollen Patienten ermutigt werden, nicht bei jeder medizinischen \"Kleinigkeit\" einen Arzt aufzusuchen.


Mit dem 01. Januar 2004 trat eine bundesweite Reform im Gesundheitssektor in Kraft. Unter anderem wurde an diesem Tag die Praxisgebühr eingeführt, die Patienten von Psychotherapeuten, Ärzten und Zahnärzten dazu verpflichtet, pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr zu bezahlen. Pro Jahr gibt es also vier Quartale, die jeweils drei Monate andauern.

 

  • Erstes Quartal vom 01.01. bis 31.03.
  • Zweites Quartal vom 01.04. bis 30.06.
  • Drittes Quartal vom 01.07. bis 30.9.
  • Viertes Quartal vom 01.10. bis 31.12.

Wer muss die Praxisgebühr entrichten?
Die Zuzahlung gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte. Wenn eine Überweisung durch einen anderen Arzt stattfindet, muss die Zuzahlung, wenn der Termin im gleichen Quartal stattfindet, nicht noch einmal entrichtet werden. Auch braucht nicht gezahlt zu werden, wenn es sich um eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt handelt sowie Vorsorge-, Früherkennungs- und Impftermine. Zahlen muss also jeder gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren. Privatpatienten dagegen, Beamte, Zivildienstleistende und Soldaten sind von der Zuzahlung befreit.

Höhe der Gebühren
Die maximale Höhe an Beiträgen kann bei 120 Euro pro Jahr und Person liegen, wenn in jedem Quartal einmal ein Arzt, Zahnarzt und der Notdienst aufgesucht werden mussten. Liegen keine Überweisungen zu anderen Ärzten vor, kann es jedoch noch teurer werden. Eine Überweisung zum Zahnarzt und oder dem Notdienst ist folglich nicht möglich.

Zweck der 10 Euro Praxisgebühr
Ziel dieser Zusatzzahlung ist, die gesetzlichen Krankenversicherungen zu entlasten und mehr Geld in die Kasse des Bundesgesundheitsministeriums fließen zu lassen. Weiterhin soll damit erreicht werden, dass Patienten nicht wegen jedem „Wehwehchen“ zum Arzt gehen und eine Selbstüberweisung zu verhältnismäßig teuren Fachärzten unterlassen.

Befreiung von der Praxisgebühr
Einige wenige gesetzliche Krankenkassen bieten bestimmte Versorgungsmodelle, die auch Hausarztmodelle genannt werden, an. Patienten müssen dabei immer zum gleichen Hausarzt gehen, der von der Kasse anerkannt und registriert ist. Auch müssen die Medikamente immer von ein und derselben Apotheke geholt werden. Halten sich die Versicherten an dieses Modell, muss die Praxisgebühr nur einmal jährlich in Höhe von zehn Euro entrichtet werden.

Auch bieten einige Kassen das Disease-Management-Programm, auch DMP genannt, an. Diese sind speziell für chronisch kranke Menschen konzipiert.

Des Weiteren ist keine Praxisgebühr zu entrichten, wenn der Versicherte eine Unfallversicherung der Kasse in Anspruch nimmt. Dies kann beispielsweise eine Behandlung der Berufskrankheit sein oder auch nach einem Arbeits- oder Schulunfall.

Quittungen unbedingt aufbewahren
Aufgrund der Zuzahlungs- und Belastungsobergrenze ist es wichtig, dass alle Quittungen über die Entrichtung der Praxisgebühr aufgehoben und abgeheftet werden. So darf die Selbstbeteiligung, die die Praxisgebühr sowie die Zuzahlungen der Arzneimittel und Aufenthalte im Krankenhaus einschließt, zwei Prozent vom Bruttoeinkommen nicht übersteigen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze schon bei einem Prozent des Gehaltes.

Wer jedoch sehr wenig bis gar nichts verdient, für den liegt die maximale Belastungsgrenze bei derzeitig 82,80 Euro pro Jahr.