Unterstützung durch das Arbeitsamt bei der beruflichen Weiterbildung

Es besteht die Möglichkeit, dass das Arbeitsamt eine Weiterbildung in Form eines sogenannten Bildungsschecks unterstützt.


Durch das Arbeitsförderungsgesetz besteht für einen bestimmten Kreis von Arbeitslosen die Möglichkeit, eine individuelle Förderung in Form eines Bildungsgutscheins zur Übernahme von Weiterbildungskosten zu erhalten.
Ein Zuschuss kann nur Personen bewilligt werden, bei denen durch die Weiterbildung

  • eine konkret bevorstehende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann
  • ein Wechsel von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung erreicht wird
  • Arbeitslose wieder ins Berufsleben eingegliedert werden
  • ein fehlender Berufsabschluss kompensiert werden kann.

In der Regel ist auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufserfahrung Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung nötig. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidungsgewalt, ob ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur.
Bildungsgutscheine gelten nur für einen bestimmten Zeitraum und für genau festgelegte, anerkannte Maßnahmen bei einem durch die Agentur zugelassenen Träger. Der Gutschein muss vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt sein. Deshalb sollten Antragstellung und Weiterbildungsbeginn zeitlich genau aufeinander abgestimmt werden, um zu verhindern, dass der Gutschein beim Antritt der Fortbildung schon abgelaufen ist.

Bedingt durch den allgemeinen Sparzwang ist es jedoch nicht leicht, als Arbeitsloser eine solche Unterstützung zu erwirken. Der Erfolg hängt sehr stark von der persönlichen Neigung des Sachbearbeiters ab.
Für Arbeitgeber, die gering Qualifizierte beschäftigen, besteht zudem die Möglichkeit, sich für die Zeit einer Weiterbildung der Beschäftigten die Lohnkosten einschließlich der Kosten der Sozialversicherung von der Agentur für Arbeit erstatten zu lassen.