Ob Sie einen Urlaubsanspruch während der Probezeit haben, hängt vor allem von Ihrem Arbeitsvertrag ab, denn hier gibt es große Unterschiede.
Wenn man ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, ist in vielen Fällen eine Probezeit vertraglich vereinbart. Diese ist dazu da, um sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Zeit zu geben, sich aneinander zu gewöhnen und festzustellen, ob man zueinander passt. Die Probezeit ist meist durch eine verkürzte Kündigungsfrist – in der Regel 14 Tage – gekennzeichnet, damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis relativ problemlos beenden können, wenn dies notwendig ist.
Der Vertrag regelt die Probezeit
- In Bezug auf den Urlaubsanspruch während der Probezeit gibt es keine gesonderte gesetzliche Bestimmung. Zwar ist geregelt, dass eine Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern darf, die restlichen Bestimmungen liegen jedoch in der Hand des Arbeitgebers.
- Um feststellen zu können, ob Sie einen Urlaubsanspruch während der Probezeit haben, müssen Sie dementsprechend in Ihren Arbeitsvertrag schauen. In vielen Fällen werden Sie dort den Passus finden, der Ihnen keinen Urlaubsanspruch während der Probezeit gewährt. Dauert Ihre Probezeit nun auch noch die vollen sechs Monate an, steht Ihnen ein arbeitsreiches halbes Jahr ins Haus.
- Wenn Sie unumgängliche Verpflichtungen, zum Beispiel einen Todesfall in der Familie haben, wird Ihr Arbeitgeber Ihnen allerdings sicherlich die dafür notwendigen Urlaubstage zur Verfügung stellen – vor allem, wenn er mit Ihrer Leistung zufrieden ist und Sie als Mitarbeiter bereits schätzt.
Urlaubssperre akzeptieren und verstehen
- Die Aussicht, ein halbes Jahr lang keinen Urlaub beantragen zu können ist sicherlich alles andere als angenehm, trotzdem ist das Verwehren von Urlaub während der Probezeit keine Maßnahme, die einzig darauf ausgelegt ist, den Arbeitnehmer auszubeuten und zu schikanieren.
- Gerade wenn die Probezeit nur ein Vierteljahr dauert, ist dies vor allem eine Zeit, in welcher der Arbeitnehmer sich intensiv in seinen neuen Job einarbeitet. Vor allem wenn die neue Arbeitsstelle Anforderungen aufweist, die neu zu erlernen sind, dauert es einige Zeit um sich in die Routine des neuen Betriebs einzufinden.
- Diese routinierte Einarbeitung sollte möglichst nicht sofort längerfristig unterbrochen werden, damit die Einarbeitung so effektiv wie möglich erfolgen kann. Wenn man dies bedenkt, fällt es viel leichter, den nicht gewährten Urlaubsanspruch während der Probezeit zu akzeptieren.