Vermögenswirksame Leistungen

Jedem Arbeitnehmer stehen vermögenswirksame Leistungen zu. Deshalb sollte man genau auf den Tarifvertrag achten. Man kann die Beträge sogar selbstständig erhöhen und somit effektiv fürs Alter vorsorgen.


Vermögenswirksame Leistungen – beinahe jeder hat schon einmal davon gehört, doch darüber Bescheid wissen, geschweige denn davon profitieren, das tun die Wenigsten. Dabei stehen die vermögenswirksamen Leistungen sehr vielen Arbeitnehmern und die Arbeitnehmersparzulagen theoretisch jedem Arbeitnehmer zu und sind ein Weg zum cleveren Sparen sowie Aufbau eines kleinen Vermögens.

Auf Tarifvertrag achten
Vermögenswirksame Leistungen sind im jeweiligen Tarifvertrag der Unternehmen festgelegt. Jeder Arbeitnehmer kann also aus seinem Tarifvertrag entnehmen, ob er Anspruch hat oder nicht. Besteht ein Anspruch, so zahlt der Arbeitgeber einen gewissen Betrag auf ein vom Arbeitnehmer ausgewähltes Geldanlageunternehmen ein. Die Höhe des Betrages variiert dabei in Abhängigkeit der Tarifverträge beziehungsweise Betriebsvereinbarungen. Grundsätzlich aber ist zwischen 6,45 Euro und 40 Euro alles möglich. Da der Betrag des Arbeitgebers vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezweigt wird, erhält der Arbeitnehmer ein nahezu gleiches Nettoeinkommen, merkt also so gut wie keine Gehaltsminimierung.

Laufzeiten
Die Laufzeit der Verträge der vermögenswirksamen Leistungen sind ebenfalls vorgeschrieben und betragen sechs Jahre mit einer anschließenden Sperrfrist von  Monaten. Nach Ablauf der Laufzeit – also nach sieben Jahren – kann der Arbeitnehmer frei über sein Erspartes verfügen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemie, wo eine längere Laufzeit der Verträge vorgesehen ist.

Wahl der Geldanlage
Bezüglich der Wahl der Sparanlage gibt es jedoch im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen Beschränkungen. So stehen dem Arbeitnehmer neben einem Bausparvertrag und einem Banksparplan auch ein Fondssparplan sowie die private Altersvorsorge zur Verfügung. Letztlich entscheidet der Arbeitnehmer, was er will: eine hohe Rendite mit einem gewissen Risiko oder doch lieber den sicheren Weg, aber dafür etwas weniger Gewinn. Für diejenigen, die maximale Renditen erwirtschaften möchten, empfiehlt sich der Fondssparplan. Möchte man lieber die sichere Sparanlage, dann ist man mit einem Bausparplan sicher gut bedient.

Betriebliche Altersvorsorge: Staatliche Förderung
Zusätzlich haben Arbeitnehmer auch Anspruch auf staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Allerdings ist die Förderung abhängig vom Jahreseinkommen der Arbeitnehmer: Liegt das Einkommen bei Ledigen unter 17.900 Euro (ab 2009 voraussichtlich 20.000) beziehungsweise bei Verheirateten unter 35.800 Euro, dann kann man von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Und die kann sich durchaus sehen lassen. So erhalten diejenigen, die sich für einen Aktienfonds entschieden haben, satte 18 Prozent Zulage vom Staat. Im Fall eines Bausparplans legt der Staat nur etwa die Hälfte obendrauf, dafür geht der Arbeitnehmer aber auf Nummer sicher. Nach sieben Jahren kann auf diese Weise schon ein ordentlicher Geldbetrag von mehreren Tausend Euro zusammenkommen – und das alles, ohne einen Cent aus eigener Tasche beigesteuert zu haben. Unter Umständen kann man mehrere vermögenswirksame Leistungen parallel anlegen und so mehrfach von der staatlichen Förderung profitieren.

Beträge freiwillig erhöhen
Doch falls der Arbeitnehmer mit der Höhe der vermögenswirksamen Leistung durch den Arbeitgeber nicht einverstanden ist, steht es ihm frei, den Betrag der vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich durch einen freiwilligen Betrag zu erhöhen. Außerdem – für den Fall, dass der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen erbringt, besteht aber trotzdem die Möglichkeit, von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage zu profitieren: Hierbei muss allerdings der Arbeitnehmer einen gewissen Betrag regelmäßig von seinem Nettogehalt abzweigen.

Fazit
Darüber hinaus besteht für Arbeitnehmer, deren vermögenswirksame Leistungen nicht gefördert werden, die Möglichkeit, das Geld entweder über einen Banksparvertrag oder eine Lebensversicherung anzulegen. Vermögenswirksame Leistungen sind somit auf jeden Fall eine sehr lohnende und lukrative Investition.