Wahltarif - ein Überblick im Tarifdschungel

Mit der neuen Gesundheitsreform sind die Wahltarife entstanden. Der Versicherungsnehmer kann neben seiner Pflichtversicherung einen bestimmten Wahltarif auswählen, wie zum Beispiel den Hausarzttarif


Der Wahltarif wurde eingeführt, um den Wettbewerb der Krankenkassen lebendiger zu gestalten und somit die Bemühungen um neue Versicherungsnehmer zu intensivieren. Zugleich hofft man, dass aufgrund der veränderten Wettbewerbssituation die höheren Leistungen auch zu günstigeren Prozentsätzen angeboten werden. Der Versichtere kann nun selbst entscheiden, was er braucht und was nicht.

 

Daher hat im Zuge der Gesundheitsreform, die am 1.April 2007 im Kraft getreten ist, nun auch die gesetzliche Krankenkasse die Möglichkeit, ihren Versicherten sogenannte Wahltarife anzubieten. Somit kann nun jeder seinen Tarif dem jeweiligen Gesundheitszustand individuell anpassen und somit auch Beiträge sparen. Gerade für Menschen, die recht selten zum Arzt gehen, bringt diese neue Gesetzesregelung Vorteile. Es besteht nun auch die Möglichkeit, dass Krankenkassen die Kosten für alternative Medizin zu übernehmen. In der Vergangenheit wehrten sich viele gegen die Übernahme der Kosten. Durch den Wahltarif kann nun auch der Anspruch diese Leistung abgesichert werden. Allerdings nur, wenn man bereit ist, auch einen höheren Tarif zu zahlen.

Damit Sie nun nicht den Überblick über die Leistungen Ihrer Krankenkasse nicht verlieren, haben wir Ihnen eine Übersicht geschaffen, die etwas mehr Klarheit verschafft. In erster Linie wird zwischen sogenannten Pflichtangeboten und solcher auf freiwilliger Basis unterschieden.

Pflichtangebote
Wenn Sie bei jeglichen Beschwerden immer zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen oder an einer besonderen Versorgungsform teilnehmen, haben Sie Anspruch auf die günstigeren Tarife. Des weiteren stehen die Kassen dann in der Pflicht, hausarztzentrierte Versorgung zu gewährleisten. Diese Regelung gilt auch für integrierte Versorgung, strukturierte Behandlungsprogramme und Modellvorhaben. Wird eine ambulante ärztliche Behandlung von Ihrer Krankenkasse angeboten, haben Sie für diesen Fall ebenfalls Anspruch darauf. Finanziell gesehen können die Versicherten daher mit Prämienzahlungen oder Ermäßigungen bei eventuellen Zuzahlungen rechnen. Die Wahltarife sind von allen gesetzlich versicherten Teilnehmern frei wählbar. Auch dann, wenn die Bundesagentur für Arbeit die Krankenkassenbeiträge übernimmt.

Freiwillige Angebote
Die freiwilligen Angebote der Kassen dienen in erster Linie dazu, um das Versicherungsprogramm der Krankenkasse für den Versicherungsnehmer attraktiver zu gestalten. Der Versicherungsnehmer hat daher keinen Anspruch auf das Angebot. Doch gerade Versicherungsnehmer, die auf der Suche nach einem individuellen Tarif sind, können hier Ihre Krankenversicherung persönlich bestimmen. Dabei können die Krankenkassen in der Regel Tarife für Leistungen wie Selbstbehalt oder Kostenerstattung anbieten. Allerdings beläuft sich die Bindungsfrist an einen solchen Tarif auf mindestens drei Jahre und Versicherte, die ihre Beiträge nicht selbst zahlen, können auf diese freiwilligen Angebote nicht zurückgreifen.

Wahltarife
Seit der Gesundheitsreform müssen die Krankenkassen ihren Versicherten für besondere Leistungen spezielle Wahltarife anbieten. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Wahltarife:

Hausarzttarif
Wenn Sie sich bereit erklären, bei allen Beschwerden zunächst Ihren Hausarzt aufzusuchen, kann dies künftig von Seiten Ihrer Krankenkasse mit einer Prämienzahlung oder einer Senkung Ihres Beitrags honoriert werden. Hintergrund dieses Hausarzttarifes ist, dass meist der Allgemeinarzt in vielen Fällen eine Behandlung erfolgreich durchführen kann, und somit keine Überweisung zum teuren Spezialisten notwendig ist. Damit spart die Krankenkasse Geld. Diese Ersparnis wird dann an den Versicherten weitergegeben.

Strukturierte Behandlungsprogramme
Gerade bei chronisch kranken Menschen, die in der Regel eine langfristige Therapie benötigen, ist eine gut abgestimmte Behandlungsmethode besonders wichtig. Letztendlich entscheidet sie mit über den Erfolg der Dauertherapie. Dazu gehören auch regelmäßige Kontrolluntersuchen sowie hochwertige medizinische Leistungen. Seit dem 1.April 2007 gilt für diese Art der medizinischen Versorgung ein spezieller Wahltarif.

Alternative Therapien
In der Vergangenheit haben die meisten Kassen die Kostenübernahme für Alternative Medizin abgelehnt. Wer nun aber in den Genuss von Behandlungsformen wie Homöopathie kommen möchte, kann auch diese Leistungen durch einen Wahltarif absichern. Vorausgesetzt die Krankenkasse bietet ihn an.

Krankengeldtarif
Wer selbstständig ist und trotzdem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, hatte bisher das Problem, dass auch im Krankheitsfall die Krankenkasse kein Geld zahlte. Dies ändert sich nun ab dem 1.Januar 2009. Dann nämlich müssen auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren selbstständigen Versicherungsnehmern einen Wahltarif anbieten, mit dem sie sich den Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall absichern können.