Im Falle, dass eine Person nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt (siehe "Anforderungen") ist ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung möglich. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate auf das Monatsende (das heißt, dass beispielsweise ein Versicherter, der Mitte September bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung kündigt, zum 1. Dezember in die neue Versicherung eintreten kann). Bei einigen Versicherern gelten kürzere Fristen.
Jeder Versicherte, der sich für den Umstieg in die private Krankenversicherung entschieden hat, sollte zunächst von so vielen Versicherungsunternehmen wie möglich Angebote einholen und sich bereits im Vorfeld möglichst genau über die gewünschten Leistungen im Klaren sein.
In der Praxis ist es ratsam, dafür eine Angebotsanfrage zu formulieren, die in gewünschter Anzahl vervielfältigt und zeitgleich an sämtliche in Frage kommenden Unternehmen geschickt wird. Solche Angebote können in vielen Fällen auch über das Internet beantragt werden.
Ist auf diese Weise der Kreis der in Frage kommenden Unternehmen etwas eingegrenzt, sollte bei mehreren Unternehmen Probeanträge gestellt werden. Dazu wird auf dem Antragsformular der Antrag in der Titelzeile handschriftlich in ein Probeantrag abgeändert. Auf diese Weise bleibt das Angebot unverbindlich. Bereits im Probeantrag sollten die eigenen Erkrankungen möglichst detailliert dargestellt und eventuell bestehende Erkrankungen auf keinem Fall verschwiegen werden.
Da der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung eine Verbindung fürs Leben ist, weil die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne weiteres möglich und ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungen oft mit finanziellen Verlusten verbunden ist, (siehe "Privat zu Privat") sollte dieser Aufwand unbedingt in Kauf genommen werden, um das beste Angebot unter der Vielfalt der Versicherungsträger herauszufinden.
Um Überraschungen bei der Entwicklung der Beitragshöhe möglichst gering zu halten, ist es zudem ratsam, sich auch über die Tarifpolitik eines Unternehmens in der Vergangenheit zu informieren. Auf diese Weise kann festgestellt werden, ob ein Unternehmen besonders günstige Tarife für junge Versicherte anbietet, die durch sehr hohe Beiträge im Alter ausgeglichen werden.
In der Regel bieten etablierte Unternehmen die solidere Beitragsentwicklung.
Besonders gegenüber professionellen Versicherungsagenten ist es angebracht, sich keinesfalls überstürzt auf einen Vertragsabschluss einzulassen. Grundsätzlich ist die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsagenten vorzuziehen.
Auch den Versicherungsbedingungen sollte man in jedem Fall große Aufmerksamkeit widmen und
besonders das Kleingedruckte aufmerksam lesen, da hier zum Beispiel spezielle Wartezeiten, Regelungen für die Altersrücklagen und andere zentrale Themen festgelegt sind.
Wenn die Entscheidung für ein bestimmtes Unternehmen gefallen ist und die Antragsformalitäten erledigt sind, kann die alte Versicherung nach Erhalt der Aufnahmebestätigung oder der Versicherungspolice des neuen Unternehmens gekündigt werden. Innerhalb von zwei Wochen sollte die Kündigung durch die alte Krankenversicherung bestätigt werden.