Weiterbildung als Heilpraktiker

Informationen zur Weiterbildung als Heilpraktiker


Alternative Behandlungsmethoden, welche für immer mehr Menschen eine bedeutende Ergänzung zur klassischen Schulmedizin darstellen, liegen voll im Trend. So bietet die Weiterbildung zum Heilpraktiker eine gute Gelegenheit, diese Alternativ-Medizin-Methode zu erlernen.

Ebenso wie der Homöopath, steht auch der Heilpraktiker für eine komplementär-medizinische beziehungsweise alternativ-medizinische Behandlungsmethode, in welcher die Erkennung, Linderung und Heilung von Krankheiten im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung von Körper und Seele im Vordergrund steht.
Für Interessenten gibt es keine größeren Zugangsbeschränkungen. Folgende Kriterien sollten aber erfüllt sein:

 

  • Das 25. Lebensjahr muss vollendet sein
  • Die Teilnehmer sollten mindestens über eine abgeschlossene Volksschulbildung verfügen
  • Es sollte ein unbelastetes polizeiliches Führungszeugnis vorliegen
  • Die Teilnehmer sollten die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die Berufsausübung mitbringen

Die Teilnehmer der Weiterbildung werden neben anderen Bereichen in den Schlüsseldisziplinen wie:

 

  • Anatomie
  • Physiologie
  • Pathologie
  • Immunologie
  • Zelle
  • Gewebe
  • Atmung
  • Bewegungsapparat
  • Blut
  • Lymphe
  • Herz
  • Kreislauf
  • Verdauung
  • Harn- und Geschlechtsorgane
  • Nervensystem
  • Haut
  • Onkologie
  • Mikrobiologie
  • Endokrinologie
  • Sinnesorgane
  • Infektionskrankheiten
  • Differenzialdiagnose
  • Laborwerte
  • Praxishygiene

ausgebildet.

Die Ausbildung erfolgt entweder an dafür vorgesehenen Bildungseinrichtungen der einzelnen Länder oder per Fernstudium. Dabei variiert der zeitliche Umfang von 24 bis 36 Monate.

Neben der Weiterbildung zum allgemeinen Heilpraktiker, gibt es ebenso die Möglichkeit, sich zum Heilpraktiker mit einer beziehungsweise zwei Zusatzqualifikationen weiterbilden zu lassen. Das Bildungswerk für Therapeutische Berufe (BTB) bietet in Deutschland als einziges Ausbildungsinstitut die Möglichkeit an, den Lehrgang zum/zur Heilpraktiker/in mit folgenden zusätzlichen, staatlich zugelassenen Fachrichtungen zu kombinieren:

 

  • Akupunktur
  • Heilpflanzenkunde
  • Klassische Homöopathie
  • Psychotherapie

Nach bestandener Prüfung wird die Zulassung durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt erteilt. Diese Zulassung hat für das gesamte Bundesgebiet Gültigkeit.