Unter der Arbeit mit Kindern wird weithin der Beruf des/der Kindererziehers/in in Verbindung gebracht. Zwar existiert neben dieser beruflichen Ausrichtung auch noch der Beruf des Kinderpsychologen, allerdings erstreckt sich die Beschäftigung dieses Berufszweigs nicht auf alle Kinder, sondern nur auf einen gewissen Teil – entsprechend des psychologischen Befundes.
So wird die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in als berufsbegleitende Weiterbildung angeboten, welche einen zeitlichen Umfang von drei Jahren hat.
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in wird von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. Einen länderübergreifenden bundesweiten Bezugsrahmen bilden jedoch die Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie die Beschlüsse der Jugendministerkonferenz.
Gemäß den Zulassungsbestimmungen der Weiterbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in sind die Kandidaten geeignet, wenn sie:
Außerdem können auch Personen an der Weiterbildung teilnehmen, die im sozialpädagogischen Bereich mit mindestens 15 Wochenstunden beschäftigt sind und deren Arbeitgeber ihnen die Erlaubnis zur Weiterbildung bescheinigt.
In der Weiterbildung bekommen die Kandidaten sowohl im Rahmen eines Pflichtteils als auch eines Wahlpflichtteils nachfolgende Inhalte vermittelt.
Der Pflichtteil umfasst Themen wie:
Der Prüfungsablauf sieht eine Facharbeit (hier wird ein sozialpädagogisches Thema selbstständig bearbeitet) sowie zwei schriftliche Prüfungsarbeiten als auch eine eventuell notwendige mündliche Prüfung vor.
Nach bestandener Prüfung können sich die Kandidaten ‚staatlich anerkannte/r Erzieher/in’ nennen.
Darüber hinaus bieten auch immer mehr Hochschulen Bachelor- beziehungsweise Master-Studiengänge für Erzieher an. Einzelheiten zur Weiterbildung hierzu sowie zu den jeweiligen Förderungsmöglichkeiten sollten von den Teilnehmern vorab bei der jeweiligen Bildungseinrichtung erfragt werden.