Weiterbildung zum Arzthelfer

Informationen zur Weiterbildung als Arzthelfer


Seit August 2006 ist die Berufsbezeichnung des/der Arzthelfers/-in durch die Bezeichnung ‚medizinische/r Fachangestellte/r’ ersetzt worden, ohne jedoch das Berufsbild an sich verändert zu haben.
Für die Weiterbildung der medizinischen Fachangestellten gibt es vonseiten des Bundes sogenannte ‚Musterfortbildungspläne’ – qualitätsgesicherte Mustercurricula – der Bundesärztekammer. Diese neuen Qualifizierungsmöglichkeiten sollen die medizinischen Fachangestellten stärker in die Patientenversorgung einbinden: So kümmern sie sich um die Organisation von Praxisabläufen sowie die Patientenberatung und assistieren zudem auch bei der Behandlung.

So ist beispielsweise die Landesärztekammer Hessen eines der ersten Bundesländer, die mit einem neuen Bildungskonzept ‚Fortbildung im Modul-/Bausteinsystem’ für medizinische Fachangestellte versucht, die Musterfortbildungspläne der Bundesärztekammer umzusetzen.
So beinhaltet dieses neue Modul-/Bausteinsystem auch Qualifizierungslehrgänge wie:

 

  •  Ernährungsmedizin
  • Patientenbegleitung und Koordination
  • Ambulante Versorgung älterer Menschen
  • Prävention im Kindes- und Jugendalter
  • Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen mit praxisnahem Bezug zu Arztpraxen

Neben diesem Modulsystem gibt es aber auch noch andere Weiterbildungsmöglichkeiten für das medizinische Fachpersonal, wie zum Beispiel:

  • Praxismarketing für Arzthelferinnen
  • EKG für medizinisches Fachpersonal
  • Impfen – Aufbaukurs
  • Diabetesschulung in der Arztpraxis Teil I
  • Diabetesschulung in der Arztpraxis Teil II
  • Professionelle Praxisorganisation und effizientes Zeitmanagement
    sowie viele andere.

Die Weiterbildungsmaßnahmen für medizinisches Fachpersonal können auch gefördert werden. Durch die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist dies möglich. Die Förderung wird allerdings nur dann erbracht, wenn es sich bei der Weiterbildung um eine individuelle berufliche Maßnahme handelt. Somit werden inner- und einzelbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten von der Förderung ausgeschlossen.
Im Falle eines positiven Förderungsbescheids jedoch werden 50 Prozent, maximal jedoch 154,- Euro erstattet. Außerdem muss sich die förderungswillige Person im Vorfeld an eine Beratungsstelle wenden, welche schließlich über die Förderungsfähigkeit befinden muss.