Die Fortbildung zum Fachkaufmann ist eine Form der Qualifikation, die – ganz ähnlich dem Fachwirt – thematisch ein sehr weites Spektrum umfassen kann. Trotz der sprachlichen Ähnlichkeiten haben diese beiden Berufsbilder jedoch relativ wenig gemeinsam. Anders als beim Fachwirt stehen bei der Ausbildung zum Fachkaufmann betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Vordergrund. Aus der Vielzahl der möglichen Themata aus diesem Bereich wird ein bestimmtes Fachgebiet ausgewählt (zum Beispiel das Personalwesen oder die Bilanzbuchhaltung), auf dem eine Spezialisierung stattfindet. Die Ausbildung zum Fachkaufmann erfolgt somit branchenunabhängig und ist losgelöst von bestimmten Berufsgruppen; es werden gezielt Spezialisten ausgebildet.
In vielen Fällen wird eine Weiterbildung zum Fachkaufmann auch als Ergänzung zu einer Ausbildung zum Fachwirt absolviert.
Die Weiterbildung in Vollzeit dauert in der Regel neun Monate, die Teilzeitausbildung nimmt normalerweise zwei Jahre in Anspruch. Zur Ausbildung sind sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen berechtigt. Die Prüfung wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer durchgeführt. Ganz ähnlich wie der Abschluss als Fachwirt, ist der Fachkaufmann dem Meistertitel gleichgestellt.
Voraussetzung für die Weiterbildung ist auch hier eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich, in Verbindung mit einer mindestens einjährigen Berufspraxis.
Der nach wie vor am häufigsten in Anspruch genommene Abschluss ist der Fachkaufmann für Buchhaltung und Bilanzen (Bilanzbuchhaltung).
Im Folgenden sollen weitere häufig in Anspruch genommene Weitbildungen zum Fachkaufmann vorgestellt werden.