Weiterbildung zum Journalist

Informationen zur Weiterbildung als Journalist


Das Wirken eines/einer Journalisten/-in konzentriert sich im Wesentlichen auf die Verbreitung von Informationen mithilfe der Massenmedien wie Presse, Rundfunk oder Online-Diensten. Da der Begriff ‚Journalist’ rechtlich nicht geschützt ist, kann sich im Grunde jeder als Journalist bezeichnen.

Ein/e Journalist/-in beschäftigt sich im Wesentlichen mit Aufgaben wie:

 

  • Recherchieren und Dokumentieren
  • Formulieren
  • Redigieren
  • Präsentieren
  • Organisieren/Planen

Darüber hinaus hat sich der Aufgabenbereich seit Ende der 1990er Jahre noch um die Aufgaben, wie Kenntnisse und Fähigkeiten über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sowie das Umgehen mit Computertechnik, erweitert.
Neben dem Printjournalismus (Zeitungen, Zeitschriften) gibt es auch noch die Bereiche: Agentur-Journalismus (PR-Agenturen, Nachrichtenagenturen), Radio-Journalismus, Fernseh-Journalismus sowie den Online-Journalismus.
Die Weiterbildung zum/zur Journalisten/-in erfolgt ausschließlich über ein entsprechendes Hochschulstudium. Hierbei gibt es die Möglichkeit, zwischen einem Fernstudium diverser Bildungsinstitute oder einem Präsenzstudium zahlreichen Universitäten in Deutschland zu wählen.

Für die Weiterbildung zum/zur Journalisten/-in wird die allgemeine Hochschulreife gefordert.
Die Weiterbildung zum /zur Journalisten/-in dauert über ein Fernstudium 12 Monate – wobei die Studienzeit durch Eigenengagement verkürzt werden kann – und drei Jahre für ein Bachelor-Studiengang beziehungsweise vier einhalb Jahre für einen Master-Studiengang.

Neben der direkten universitären Ausbildung zum Journalisten gibt es auch für diejenigen mit einem nicht-journalistischen Hochschulabschluss beziehungsweise einem Berufsabschluss nebst einer dreijährigen Berufserfahrung die Möglichkeit, sich für den Studiengang als Journalist/in an der Deutschen Fachjournalisten-Schule (DFJS) über ein Fernstudium einzuschreiben.

Hierbei besteht auch die Möglichkeit einer Förderung durch einen Bildungsgutschein (SGB II/III) – in Hessen ist es der Qualifizierungsscheck.