Wie man einen geeigneten Scheidungsanwalt findet

Der richtige Scheidungsanwalt hilft ihnen auch die formalen Hürden einer Scheidung zu bewältigen und den Prozess zügig abzuschließen.


Mindestens einen Anwalt werden Sie brauchen, um sich scheiden zu lassen. In Deutschland besteht zwar keine Pflicht sich anwaltlich vor Gericht vertreten zu lassen, jedoch kann nur ein Anwalt den Antrag auf Scheidung beim Amtsgericht einreichen. Das bedeutet, dass mindestens einer der beiden Eheleute einen Anwalt beauftragen muss. Wenn sich beide Parteien allerdings über die Scheidung einig sind und bestenfalls alle oder einen Großteil der Bestimmungen bezüglich Unterhalt, Vermögens- und Hausratsaufteilung oder Sorgerecht schon vorab geklärt und festgelegt haben, bietet es sich an, einen Scheidungsanwalt und so auch die Kosten zu teilen. Manche Kanzleien lehnen es aber prinzipiell ab, beide Parteien zu vertreten.

Einen guten Scheidungsanwalt finden
Der erste Schritt ist erst einmal einen Anwalt zu finden, der auf Scheidungen spezialisiert ist. Je nachdem, ob Sie besondere Streitigkeiten über gemeinsamen Besitz oder das Sorgerecht mit Ihrem Ehepartner haben, sollten Sie zusätzlich nach einem Scheidungsanwalt suchen, der nochmals auf diesem spezifischen Gebiet Erfahrungen hat. Um einen Anwalt in Ihrer Nähe zu finden, können Sie unterschiedliche Internetportale nutzen, die Ihnen alle Anwälte zu Ihrem Fachgebiet nach Postleitzahl geordnet zusammentragen. Zusätzlich gibt es Internetseiten, wo die Leistungen der Kanzleien von Klienten bewertet werden. So können Sie sich über die Kompetenz und Erfahrung schon bei der Erstsuche informieren. Ansonsten ist es immer gut auf die Erfahrung von Freunden, Bekannten und Kollegen zurückzugreifen, sofern Sie welche kennen, die selber schon von einer Scheidung betroffen waren.

Seriöse Kanzleien erkennen
Wenn Sie eine oder mehrere Anwaltskanzleien in die engere Wahl gezogen haben, sollten Sie darauf achten, dass es sich um seriöse Vertreter handelt. Dies können Sie daran erkennen, dass Sie schon im Vorfeld detailliert über die Kosten aufgeklärt werden, die auf sie zukommen werden. Wenn es keine anderweitige schriftliche Vereinbarung gibt, darf die Erstberatung eines Verbrauchers die gesetzliche Obergrenze von 190 Euro plus Auslagen und Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Dies wären insgesamt maximal 243,60 Euro. Bei den weiteren Kosten ist der Anwalt außerdem an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde. In jedem Fall sollte ein seriöser Anwalt mit dem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung über alle anfallenden Kosten erstellen. Weiterhin sollte dieser Sie realistisch über Ihre Chancen und den möglichen Ausgang aufklären. An diesem Punkt muss ein Vertrauensverhältnis bestehen und Sie sollten dabei auf Ihr Gefühl vertrauen, ob Sie sich ernstgenommen fühlen. Schauen Sie sich auch an, ob die Kanzlei sich eventuell auf anderen Gebieten engagiert, beispielsweise bei sozialen Projekten.