Bereits seit dem Jahr 2002 beteiligt sich der deutsche Staat in Form der Riester Rente mit Zulagenzahlungen und Steuervorteilen am Aufbau der privaten Altersvorsorge. Zum 01. Januar 2008 wurde die Riester Rente in Form des Eigenheimrentengesetzes – umgangssprachlich auch Wohn Riester Rente genannt – erweitert und bezieht nun auch selbstgenutzten Wohneigentum in die Förderung ein.
Nachdem die Eigenheimzulage zum Ende des Jahres 2005 abgeschafft wurde, bietet der Staat mit der Wohn Riester Rente eine neue Möglichkeit, um den Erwerb oder Bau von Wohneigentum mit Hilfe von staatlicher Förderung zu finanzieren. Mit dieser Initiative sollen weitere Anreize für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge geschaffen und die Zahl von Riester Sparern erhöht werden.
Für die Wohn Riester Rente stehen die gleichen Förderzulagen zur Verfügung, wie auch bei den klassichen Riester Rentenversicherungen oder Riester Banksparplänen. Seit Beginn des Jahres 2008 erhalten Riester Sparer eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Außerdem gibt es eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro beziehungsweise 300 Euro für Kinder, die seit dem Jahr 2008 geboren wurden.
Gefördert wird der Erwerb oder Bau einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft. Zu diesem Zweck stehen bei der Wohn Riester Rente mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Hierzu gehört der Abschluss eines Riester-Immobiliendarlehens, eines Riester-Bausparvertrages oder bei bereits abgeschlossenen Riester Rente Verträgen auch eine Kapital-Entnahme aus dem laufenden Vertrag zum Zweck der Kredittilgung.
Der Vorteil der Wohn Riester Rente ist, dass sich der Staat direkt an der Tilgung der Immobilienfinanzierung beteiligt. Damit kann die Tilgung erleichtert und die Kreditlaufzeit verkürzt werden.
Um die Zulagen zu erhalten, muss die Immobilie auch tatsächlich bewohnt werden. Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einem beruflich bedingten Umzug, darf die Immobilie vermietet werden. Spätestens zum Beginn der Rentenzeit muss die mit der Wohn Riester Rente erworbene Immobilie dann auch als Altersruhesitz genutzt werden.
Weitere Informationen zur Wohn Riester Rente erhalten Sie auf wohn-riester-ratgeber.de.