Als Funktionelle Störungen bezeichnet man grundsätzlich Einschränkungen in der Ausübung der gewohnten Tätigkeit eines Organs. Im Zusammenhang mit dem Bereich des Gebisses beschreiben solche Störungen eine mangelhafte Zusammenarbeit von Zähnen, Kiefer und den verschiedenen Muskelgruppen. Patienten, die diesbezüglich Probleme haben, suchen meist mit Schmerzen im betroffenen Bereich den Arzt auf. Der Kiefer knackt beim Öffnen und Schließen des Mundes, lässt sich nicht mehr vollständig öffnen oder nur unter verstärkter Anstrengung. Doch nicht nur dort drücken die Beschwerden diese aus. Durch die enge Verbindung des Gebisses über das Kiefergelenk auf den gesamten Körper äußern sich funktionelle Störungen mitunter auch in Rücken- und Kopfschmerzen, Ohrgeräuschen (Tinnitus) und anderen allgemeinen Beschwerden.
Psychische oder physische Ursachen
Als Ursachen kommen vor allem zwei Bereiche in Betracht – die Psyche und das Gebiss. Mangelhaft verfüllte Zahnschäden, Fehler in der Zahnprothesenanpassung oder schief stehende Zähne können verhindern, dass der Kiefer die normale Gleitbewegung ausüben kann. Wird das Hindernis nicht beseitigt, so weicht dieser mit der Zeit auf alternative Wege aus – unnatürliche Abläufe, die weitere Änderungen in den gewohnten Funktionen der beteiligten Bereiche nach sich ziehen, sind die Folge. Bei einer Vielzahl von funktionellen Störungen vermutet man einen psychischen Ursprung. Länger anhaltender Stress oder unverarbeitete Konflikte können sich – statt verbal ausgedrückt oder anderweitig abgebaut zu werden – auch über den Körper äußern. Menschen, die nachts mit den Zähnen knirschen oder diese aufeinanderpressen sowie solche, die sich häufig in Wange oder Zunge beißen, zählen zur Patientengruppe mit funktionellen Störungen. Wird nichts zur Linderung des Problems unternommen, so kann dies eine chronische craniomandibuläre Dysfunktion nach sich ziehen und später zu ernsthaften Schäden im Bereich von Gebiss und Kiefer führen. Für die Therapie ist daher die Ermittlung der eigentlichen Ursache von größter Bedeutung. Nur so kann vermieden werden, dass sich die Behandlung auf die bloße Symptomlinderung – zum Beispiel mittels einer Aufbissschiene zum Zahnschutz – und die Eindämmung der bereits entstandenen Schädigungen beschränkt. Je nach Indikation sind Entspannungsübungen, kieferchirurgische oder zahnmedizinische Maßnahmen, in schwereren Fällen mitunter eine Psychotherapie erforderlich.