Zielvereinbarungen sind in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik schon länger üblich Dabei gilt es, alle an einer Entwicklung oder einem Projekt Beteiligten auf das gemeinsame Erreichen eines festen Zieles einzuschwören. Die Zeit zum Erreichen dieses Zieles ist variabel.
Die Zielvereinbarung soll die planerische Umsetzung erleichtern. Die Kontrolle wird ausgebaut und Zwischenziele werden angepeilt Korrekturen müssen vorbehalten bleiben. Die Rahmenbedingungen müssen festgelegt und eingehalten werden. Das operative Handeln muss Inhalt der Zielvereinbarung sein. Nicht nur die Zielrichtung, sondern auch die Messgrößen müssen festgelegt werden
In der Wirtschaft sind meist Umsatz und Gewinn das Ziel
In Unternehmen sind häufig der angestrebte Umsatz und der Gewinn – das EBIT – das Ziel. Aber auch der Markanteil kann ein Kriterium sein Weil das Ziel nicht nur auf der Leitungsebene erreicht werden kann, müssen die Mitarbeiter mitgenommen werden. Dazu müssen die Mitarbeitervertretungen und unter Umständen die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beteiligt werden. Aber auch ohne die Anteilseigner und Investoren geht es nicht. Weder Mitarbeiter noch die finanziellen Möglichkeiten dürfen überfordert werden. Das erfordert Augenmaß. Zielvereinbarungen gab es auch in der sozialistischen Wirtschaft. Sie sind meist gescheitert, weil es an irgendeinem Faktor – meist am Material – mangelte. Kluge Manager lassen sich diese unerfreulichen Beispiele zur Warnung dienen.
Zielvereinbarungen werden heute wissenschaftlich untermauert
Zielvereinbarungen sind inzwischen ein Teil der Wirtschaftswissenschaft. Die damit verbundene Problematik wird von Wissenschaftlern untersucht. Inzwischen gibt es um kaum erschöpfliche Literatur zu diesem Thema. Da wird dann mit kaum eingängigen Begriffen wie Analyse oder Produktlebzyklus gearbeitet. Dabei geht es darum, dass unter Umständen ein Erzeugnis aus dem Programm genommen werden muss, weil so gespart werden kann.
Zielvereinbarungen sind in der Regel mitbestimmungspflichtig
Je nach Ausgestaltung kann die Zielvereinbarung zu einem Teil des Arbeitsvertrages werden Dann muss der Betriebsrat zustimmen. Und die Kollegen ausführlich über die Folgen einer Unterschrift über eine solche Vereinbarung beraten. Zielvereinbarungen sind heute auch in der Wissenschaft in dem Bestreben der Hochschulen nach „Exzellenz“ üblich. Dabei werden „Cluster“ gebildet, die besonders finanziert und in denen die Mitarbeiter besonders gefördert werden. Das geht nicht, ohne dass das anzustrebende Forschungsziel genau definiert wird.