Passend zur Weihnachtszeit des letzten Jahres wurde die Nachricht publik, dass viele Zimtprodukte den leberschädlichen Stoff Cumarin enthielten. Laut der Aromenverordnung darf das Lebensmittel den Grenzwert von zwei Milligramm pro Kilogramm nicht überschreiten. Bei Einhaltung dieser Bestimmung ist das Cumarin nicht gesundheitsgefährdend. Höhere Mengen können jedoch das Krebsrisiko erhöhen und die Leber angreifen.
Erschreckende Ergebnisse
Diverse Lebensmittel, wie weihnachtliche Zimtsterne, Lebkuchen oder Milchreis mit diesem Gewürz wurden daraufhin untersucht und brachten ein erschreckendes Ergebnis zutage: Viele Produkte beinhalteten mehr als das zwanzig- oder dreißigfache des vorgeschriebenen Grenzwerts. Mehrere Hersteller minderten die Beigabe des schädlichen Stoffes als Reaktion auf die Untersuchung. Andere beließen es bei den gleichen Mengen und konterten mit der Erklärung, Zimt sei ein Gewürz und falle somit nicht unter die Aromenverordnung. Trotz dieses waghalsigen und haarsträubenden Arguments gab es keine Reaktion vonseiten Konsequenzberechtigter. Viel schlimmer noch, in der Aromenverordnung wurde die Straftat auf eine Ordnungswidrigkeit heruntergestuft. Damit fällt auch die Bestrafung weitaus milder aus. Nur die Verbraucherschützer schlugen und schlagen bis heute Alarm. Im Übrigen fällt jedes Produkt, dem ein Aroma hinzugefügt wird, unter die Aromenverordnung – auch Gewürze!
Das Aroma Cumarin
Wie bereits erwähnt, bringt erst das Cumarin den süßlichen Geschmack des Zimts. Cumarin ist ein natürlicher Pflanzenstoff, dessen Ausgangsstoff die Zimtsäure ist. Die Zugabe von Cumarin als Aromastoff ist in vielen Ländern Europas, dazu zählt auch die Bundesrepublik, und in den USA verboten. Der Zusatz von cumarinhaltigen Pflanzenteilen, also dem Zimt, ist aber durchaus erlaubt.
Verbraucherschutz
Bis heute halten sich nicht alle Hersteller an die bestimmten Grenzwerte. Überprüfen Sie also, wenn möglich, die Inhaltsangaben der Zimtprodukte genau. Andernfalls kann man ungefährdet 0,1 Milligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht zu sich nehmen. Das heißt, nicht mehr als vier Zimtsterne für Kinder und nicht mehr als acht für Erwachsene am Tag.