Sobald man als Student von zu Hause auszieht und eine Wohnung sein eigen nennen kann oder sich in eine Wohngemeinschaft eingegliedert hat, muss man sich laut Gesetz bei dem Meldeamt ummelden.
Das bedeutet auch, dass Angaben zu einem Haupt- und Nebenwohnsitz gemacht werden müssen. Wer hier einen Nebenwohnsitz beispielsweise bei den Eltern angibt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen, denn die Zweitwohnsitzsteuer, auch Zweitwohnsteuer oder Zweitwohnsitzsteuer genannt, kann in einigen Städten ziemlich teurer werden. Gerade Studenten ist es zu empfehlen lediglich einen Hauptwohnsitz zu führen, da selbst sie durch ein kürzlich gefallenes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht nicht von der Zweitwohnsitzsteuer befreit werden können.
Allgemein
Die Zweitwohnsteuer fällt laut Art. 105 Abs. 2a GG unter „örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern“ und kann von den Gemeinden erhoben werden. Sie ist also eine reine Kommunalsteuer. Die Steuer wird auf die Wohnung erhoben, die neben der Hauptwohnung existiert. Dies ist demzufolge die Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung, wobei es keine Rolle spielt, ob sich Haupt- und Zweitwohnung im gleichen Ort befinden oder nicht.
Definition der Wohnung
Die Definition einer Zweitwohnung ist rechtlich nicht eindeutig geregelt, sodass es in verschiedenen Gemeinden auch unterschiedliche Definitionen gibt:
Bemessungsgrundlage für die Erhebung
Zur Bemessungsgrundlage wird üblicherweise die Jahreskaltmiete oder auch die Wohnfläche herangezogen, von der dann in der Regel 10 bis 20 Prozent Steuern fällig werden. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, wird eine Vergleichsmiete herangezogen, die sich nach den ortsüblichen Mieten richtet.
Befreiung von der Zweitwohnsteuer
Die Befreiung ist nicht einheitlich geregelt, so haben Gemeinden oftmals unterschiedliche Befreiungsgründe:
Ziel der Steuererhebung
Da lediglich die Anzahl der Einwohner, die einen Erstwohnsitz gemeldet haben, ausschlaggebend für den Anteil der zugewiesenen Einkommenssteuer und des Finanzausgleiches ist, gehen diejenigen Städte, bei denen sich Bewohner mit Zweitwohnsitz gemeldet haben leer aus, obwohl diese genauso die gegebene Infrastruktur nutzen, wie andere. Aus diesem Grund erheben Gemeinden die Zweitwohnsteuer, um die entfallenen Mittel wieder wettzumachen.